Der Kantonsrat hat mit 93 zu 75 Stimmen Eintreten auf die Vorlage beschlossen. Vorläufig aufgenommene Personen sollen somit künftig bei der Vergabe von Stipendien gleich behandelt werden wie anerkannte Flüchtlinge, die eine Berufsbildung oder ein Studium in Angriff nehmen.
Die Änderung kostet den Kanton laut Bildungsdirektorin Silvia Steiner (Mitte) jährlich rund 3 bis 4 Millionen Franken. Aktuell gibt es knapp 300 Betroffene, die von der neuen Regelung profitieren könnten.
Gegner der Gesetzesänderung verwiesen unter anderem darauf, dass bei vorläufig aufgenommenen Personen grundsätzlich davon ausgegangen werde, dass sie die Schweiz wieder verlassen würden. Es sei deshalb falsch, ihre Integration im selben Ausmass zu fördern wie diejenige von anerkannten Flüchtlingen.
Zudem sehe das Stipendienkonkordat der Kantone die fünfjährige Wartefrist vor. Der Kanton Zürich solle dazu keine Ausnahmeregelung schaffen.
Den endgültigen Entscheid wird der Kantonsrat an einer der kommenden Sitzungen in der zweiten Lesung der Vorlage fällen. (SDA)