Mann vor Zug gestossen
SBB müssen dem Opfer Genugtuung von 35'000 Franken zahlen

Das Handelsgericht Zürich entschied, dass die SBB einem heute 89-Jährigen eine Genugtuung von 35'000 Franken zahlen soll. Dies nachdem der Mann 2016 in Affoltern am Albis ZH vor den Zug gestossen und schwer verletzt wurde. Das Bundesgericht bestätigt nun das Urteil.
Publiziert: 13.08.2019 um 12:18 Uhr
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Aktualisiert: 13.08.2019 um 12:57 Uhr
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In Affoltern am Albis ZH wurde 2016 ein Mann vor den Zug gestossen.
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Habte A. wird in den Gerichtssaal des Frankfurter Landgerichts gebracht.
Foto: keystone-sda.ch

Das Bundesgericht hat die SBB dazu verpflichtet, einem heute 89-Jährigen eine Genugtuung von 35'000 Franken zu zahlen. Der Mann war 2016 auf dem Bahnhof Affoltern am Albis ZH von einem psychisch kranken Drogenabhängigen vor eine einfahrende S-Bahn gestossen worden.

Das Opfer erlitt schwere Verletzungen, weil es mehrere Meter vom Zug mitgeschleift wurde. Der Täter wurde später von einem Gericht für schuldunfähig erklärt. Es wurde eine stationäre Therapie für ihn angeordnet.

Das Handelsgericht Zürich sprach dem Opfer vergangenen Oktober zulasten der SBB eine Genugtuung von 35'000 Franken zu. Das Gericht begründete seinen Entscheid mit der Gefährdungshaftung des Eisenbahngesetzes. Beim Ereignis am Bahnhof Affoltern am Albis habe sich ein mit dem Betrieb einer Eisenbahn charakteristische Risiko verwirklicht. Keine Rolle spiele dabei, dass der Mann gestossen worden sei.

Gefährlichkeit ging von Bahnbetrieb aus

Das Bundesgericht bestätigt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil den Entscheid der Vorinstanz. Das Argument der SBB, wonach der Gesetzgeber neue Entlastungsgründe in ihrem Sinne in das Eisenbahngesetz aufgenommen habe, lässt das Bundesgericht nicht gelten. Die neuen Bestimmungen seien in erster Linie eingeführt worden, um die Verantwortung der Bahnunternehmen bei Suiziden im Zustand der Urteilsunfähigkeit auszuschliessen.

In vorliegenden Fall sei das Opfer durch den Zug schwer verletzt worden. Die Unfallursache sei die Gefährlichkeit, die vom Betrieb einer Eisenbahn ausgehe. Der Stoss einer Drittperson trete damit in den Hintergrund. Auch deshalb, weil es möglich sei, dass eine Person aufgrund eines Gedränges auf die Gleise gestossen werden könne.

Zug-Horror erschüttert Deutschland

Ende Juli ereignete sich ein Bahn-Drama im deutschen Frankfurt. Der in Zürich wohnhafte Eritreer Habte A. warf am Frankfurter Hauptbahnhof eine Mutter (40) und ihren Sohn (†8) vor einen Zug. Die Mutter konnte sich in letzter Sekunde vor dem auf Gleis 7 einfahrenden ICE 529 retten. Doch der Bub hat keine Chance, wird erfasst und stirbt. Seither sitzt Habte A. in Untersuchungshaft.

Nur eine Woche zuvor schockte die Horror-Tat von Jackson B. (28). Der Serbe kosovarischer Herkunft stiess Anja N. (†34) am Bahnhof von Voerde in Nordrhein-Westfalen vor einen einfahrenden Zug. Ihr Mann schrieb nur Stunden nach dem Drama auf Facebook: «Meine Frau wurde heute ermordet. Sie wurde vor einen Zug geschubst, von einem Fremden ohne Grund.» (SDA)

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