Vor Radarfalle gewarnt
«Szeneishwinti»-Betreiber soll über 16'000 Franken Strafe zahlen

Weil der Betreiber des Instagram-Kanals «Szeneishwinti» Bilder von Verkehrskontrollen veröffentlichte, soll er über 16’000 Franken zahlen. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland spricht von einem «schweren Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz».
Publiziert: 30.09.2021 um 11:28 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2021 um 14:46 Uhr
1/2
Auf seinem Kanal informiert der «Szeneishwinti»-Betreiber seine Follower über das Strafverfahren.
Foto: https://www.instagram.com/szeneishwintiblog/

Der Instagram-Account «Szeneishwinti» hat in der Region Zürich eine gewisse Bekanntheit. Rund 2000 Menschen folgen dem Instagram-Kanal derzeit, der ursprüngliche Account hatte knapp 7000 Follower. Der Winterthurer Betreiber veröffentlicht dort alles Mögliche, was in seiner unmittelbaren Umgebung passiert. Weil er auch über Verkehrskontrollen berichtet, muss er nun mit einer hohen Strafe rechnen.

16’200 Franken soll er zahlen, fordert die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, wie «20 Minuten» berichtet. Der Betreiber selbst schreibt von «knapp 20’000 Franken, inklusive Verfahrenskosten».

Betreiber fürchtet Leben in Armut

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland schreibt in der Anklageschrift, der Betreiber habe den Standort von Radars geteilt. «Der Beschuldigte warnte durch diese Veröffentlichung eine grosse Anzahl Personen respektive die Öffentlichkeit vor der sich in Gang befindlichen Kontrolle, was er wusste und wollte, zumindest als ernstlich möglich in Kauf nahm.» Aufgrund der Anzahl Personen, die er erreichen könne, handle es sich dabei um einen «schweren Fall», schreibt die Staatsanwaltschaft weiter.

Konkret geht es um fünf Einträge, die zwischen Februar und Mai auf seinem Instagram-Kanal gepostet wurden. Der Betreiber schreibt, ihm sei es nicht darum gegangen, die Autofahrer zu warnen. Er habe lediglich über polizeiliche Aktivitäten berichten wollen, wie er dies öfters mache. Seiner Schuld ist er sich durchaus bewusst: «Ich habe das Gesetz gebrochen und gehöre bestraft.» Er findet aber den Betrag völlig unverhältnismässig. Ihm drohe nun ein Leben in Armut wegen «ein paar dämlicher Posts, die niemandem geschadet haben».

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland bestätigt das Strafverfahren wegen Verdachts auf Verstoss gegen das Strassenverkehrsgesetz. Weiter dazu äussern will sie sich nicht. (vof)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?