Sie wollten an sein Gras und wussten, wo der Hanfpapst seinen Vorrat versteckt hatte – schliesslich zählten sie selbst zu seinen Kunden.
An einem Dienstagnachmittag im Mai 2014 bestiegen der Iraner Amir S.* (23) und der Schweizer U.R.** (20) laut Anklage zusammen mit zwei jüngeren Komplizen den Bus. Ihr Ziel: die Wohnung des Cannabis-Dealers Robert Frommherz (†53) in Winterthur.
U.R. soll bereits am Morgen beim Hanfpapst gewesen sein. Er habe bei ihm Gras gekauft und angekündigt, am Nachmittag für Nachschub wiederzukommen.
Am Nachmittag kam er mutmasslich mit Verstärkung zurück. Einer des Quartetts soll zudem einen Pfefferspray mitgebracht haben.
Als Frommherz die Tür öffnete, sprühte ihm Amir S. laut Anklageschrift eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Trotz Maskierung soll der Hanfpapst die Räuber wiedererkannt haben.
U.R. schnappte sich darauf laut der Staatsanwaltschaft ein Packet von etwa 25 Gramm Marihuana aus dem Gefrierfach und flüchtete nach draussen, wo die jüngeren beiden Komplizen Schmiere standen. Amir S. blieb zurück in der Wohnung bei Frommherz. Dieser soll «Spinned ihr eigentlich!» geschrien und sich eine Schere geschnappt haben.
Angeklagter: «Die Schläge waren ein Reflex»
Vor Gericht behauptete der Iraner heute, er habe bei seiner Pfefferspray-Attacke selbst etwas abbekommen: «Ich habe Panik bekommen. Frommherz wollte auf mich losgehen, ich musste mich verteidigen.» Laut Anklage schlug er ihm erst die Schere aus der Hand und verpasste ihm dann mehrere Faustschläge ins Gesicht.
«Die Schläge waren ein Reflex. Ich hatte Angst um mein Leben», sagt der Angeklagte vor dem Richter. Frommherz erlitt bei der Attacke eine Nasenbein- und eine Augenbodenhöhlenfraktur. Er stürzte nach hinten um und knallte mit dem Hinterkopf auf den Holzboden der Wohnung.
Tat mit dem Handy gefilmt
Doch der Iraner hatte noch nicht genug. Laut Anklageschrift versetzte er dem blutüberströhmten Hanfpapst einen heftigen Fusstritt gegen den Kopf. Pervers: Die brutale Aktion soll der Iraner mit seinem Handy gefilmt haben.
Dann ging er nach draussen, wählte die Nummer eines Kollegen und sagte: «Der Hanfpapst schlaft jetzt». Sein Opfer liess er blutend und röchelnd in der Wohnung liegen.
Amir S. soll den Handyfilm noch seinen Kollegen gezeigt haben, bevor sich das Quartett die Beute aufteilte und flüchtete.
Am nächsten Morgen starb der Hanfpapst an den Folgen seiner Verletzungen, an «hirndruckbedingter zentraler Atemlähmung», wie es in der Angklageschrift heisst.
Für S.R. fordert der Staatsanwalt wegen Nötigung und der unterlassenen Nothilfe eine Strafe von 30 Monaten, davon 20 Monate bedingt.
Schläger Amir S. soll elf Jahre hinter Gitter wegen vorsätzlicher Tötung, Nötigung und Raub. Allerdings soll die Freiheitsstrafe aufgeschoben und der Mann wegen seiner psychischen Störung in einer geschlossenen Einrichtung platziert werden.
Die beiden jüngeren Komplizen mussten sich bereits vor der Jugendanwaltschaft verantworten. Sie waren zur Tatzeit noch nicht volljährig. (vsc)
*Name der Redaktion bekannt
**Name von der Redaktion geändert