Die bedingte Geldstrafe beträgt 180 Tagessätze zu 800 Franken.
Alle Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft gegen den Fussballfunktionär erhob, betreffen Schifferles frühere Anstellung beim Winterthurer Immobilienunternehmen Siska. Dort war er als Geschäftsführer angestellt, bis er 2014 fristlos entlassen wurde.
Das Obergericht sprach Schifferle in dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil schuldig, Personal seines damaligen Arbeitgebers für private Zwecke eingesetzt zu haben. So soll er ein Siska-Mitarbeiter beauftragt haben, die Buchhaltung seines privaten Zahnarztes zu führen, wie an der Verhandlung Mitte Juli zu vernehmen war.
Ursprünglich hatte die Siska Schifferle 19 Handlungen vorgeworfen, mit denen er sich auf Kosten der Firma bereichert haben soll.
(SDA)