Die Flucht mit Wärterin Angela Magdici (32) aus dem Bezirksgefängnis Limmattal in Dietikon ZH hat für den verurteilten Vergewaltiger Hassan Kiko (27) keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das zuständige Gericht hat das Verfahren eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde gegen den Entscheid beim Obergericht eingelegt.
Kiko und Magdici waren in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar aus dem Gefängnis abgehauen. Im schwarzen BMW der Wärterin überquerten sie die Grenze nach Italien und versteckten sich in einem heruntergekommenen Wohnblock in Romano di Lombardia in der Nähe von Bergamo. Nach rund sechs Wochen in Freiheit wurden sie dort in der Nacht auf Karfreitag geschnappt.
Sechs Monate Knast gefordert
Die Staatsanwaltschaft wollte Kiko für seine Flucht bestraft sehen: Sie verlangte eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, weil er seine Aufseherin zur Flucht angestiftet habe.
Nach einer Prüfung der Anklage kommt das Bezirksgericht Dietikon aber zum Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Prozess nicht gegeben seien. Vorgeworfen werde dem Syrer eine sogenannte «Anstiftung zur Selbstbegünstigung». Und diese sei gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht strafbar.
Weniger glimpflich kommt Fluchthelferin Magdici davon. Wegen Entweichenlassens von Gefangenen fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 27 Monaten, sieben Monate davon unbedingt. Wann der Prozess stattfindet, ist noch nicht klar. (lha/SDA)