Er will zehn statt fünf Jahre für seine Bluttat von Pfäffikon ZH
Vater-Killer Stephan L. (21) wünscht sich eine härtere Strafe

Stephan L.* wird vorgeworfen, seinen Vater Balts L.* (†67) im März 2015 mit einem Kopfschuss regelrecht hingerichtet zu haben (BLICK berichtete). Der 21-Jährige wurde zu fünf Jahren Knast verurteilt, Staatsanwalt Markus Oertle hat das Urteil angefochten.
Publiziert: 26.06.2017 um 06:31 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 13:20 Uhr
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Stephan L. (21) hat seinen Vater Balts († 67) mit einem Kopfschuss getötet.

Ende März 2015 hat der damals 19-jährige Stephan L.* seinen Vater Balts L.* (†67) mit einem Schuss in den Kopf getötet. Anfang November 2016 verurteilte ihn das Bezirksgericht Pfäffikon ZH wegen Totschlags zu fünf Jahren Freiheitsentzug. Der Staatsanwalt focht das Urteil an. Am heutigen Montag hat nun das Zürcher Obergericht den Fall zu beurteilen.

Staatsanwalt Markus Oertle hatte eine Verurteilung wegen Mordes und eine Bestrafung mit 14 Jahren Freiheitsentzug gefordert. Das Urteil des Bezirksgerichts Pfäffikon war ihm deshalb viel zu mild.

Stephan L. findet sein Urteil zu mild

Auch der Angeklagte selbst findet das Urteil gegen ihn offenbar zu mild. Vor dem Zürcher Obergericht sagte der Beschuldigte am Montag, er sei überrascht gewesen, vom Urteil. Die Einstufung der Tat als Totschlag habe er verstanden, das Strafmass «verstand ich aber nicht». Der junge Mann hatte seinen Verteidiger ersucht, eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung zu beantragen. Dies wäre der Schwere seines Verbrechens angemessen.

Oertle fordert eine Verurteilung wegen Mordes und die Verhängung einer 14-jährigen Freiheitsstrafe. Wie vor der Vorinstanz, stellte er die grosse seelische Belastung, unter welcher der Beschuldigte gemäss Bezirksgericht zum Tatzeitpunkt stand, in Abrede.

Gewiss habe das Opfer Fehler gemacht - wie jeder andere auch. Aber jede Vater-Sohn-Beziehung durchlaufe schwierige Zeiten, machte er geltend. Dem Beschuldigten warf er besondere Skrupellosigkeit vor. Er habe den Vater «gnadenlos und kaltblütig» recht eigentlich hingerichtet.

Stephan L.s Verteidiger Valentin Landmann beantragte eine vollumfängliche Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils.

Verachtung und Demütigungen

Der Schuss war tragischer Schlusspunkt einer Vater-Sohn-Beziehung, die unerfreulicher kaum hätte sein können, wie vor der ersten Gerichtsinstanz bekannt wurde. Nach den Worten der Pfäffiker Gerichtsvorsitzenden hatten Kindheit und Jugend des Beschuldigten «mit einer normalen Eltern-Kind-Beziehung nichts zu tun».

Nachdem die vom Vater geschiedene Mutter sich zu Tode getrunken hatte, wohnte der Bub mit dem Vater in Pfäffikon ZH zusammen. Vergeblich kämpfte er um Anerkennung und Nähe - er stiess nur auf Desinteresse, Verachtung und Demütigungen. Der Teenager frass alles in sich hinein und sprach nie mit jemandem über seine Probleme. Er bekam körperliche Beschwerden, begann zu kiffen und hatte schulische Probleme in der Lehre als Velomechaniker.

Am Tattag eskalierte die Situation, nachdem er sich aus gesundheitlichen Gründen beim Lehrmeister abgemeldet hatte. Stephan L. versuchte, mit dem Vater über seine Angst vor einem Scheitern bei der Lehrabschlussprüfung zu sprechen.

Auch diesmal erntete er nur Verachtung und Spott. Er holte die Pistole des Vaters, trat hinter den im Fernsehsessel sitzenden Mann und schoss dem 67-Jährigen in den Kopf. Nach der Tat stellte er sich der Polizei. Der mittlerweile 21-Jährige befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug. (SDA/stj)

* Namen der Redaktion bekannt

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