Projektmanager Stefan W. * war in Zürich-Wipkingen einer Polizeistreife aufgefallen. «Das beweist, dass ich langsam, nur etwa 25 km/h gefahren bin», erklärte der fehlbare Vater heute vor Einzelrichter Reto Nuotclà. «Sonst hätten die Polizisten das Kind nämlich gar nicht gesehen.»
«Weshalb taten Sie denn das, Sie hatten ja auf dem Rücksitz einen Kindersitz montiert?», fragte der Richter zurück.
«Ich hatte einen Blackout», so Stefan W. kleinlaut. Er habe früher Feierabend gehabt und seine Tochter vom Kindergarten abgeholt. Um seine Frau, die ebenfalls auf dem Weg war, abzufangen, habe er das Kind schnell auf den Schoss genommen, um ihr entgegenzufahren.
«Doch dies war dumm», gibt der Vater zu.
Stefan W. wehrte sich jedoch gegen die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft, er habe durch sein Handeln sein Töchterchen massiv gefährdet.
«Es hatte wenig Verkehr und ich fuhr langsam», so Stefan W.
Der Einzelrichter glaubte ihm und sprach ihn lediglich der mehrfachen einfachen Verletzung von Verkehrsregeln schuldig. Die Anklage hatte in ihrem Strafbefehl eine grobe Verkehrsregelverletzung angenommen. Dagegen hatte sich der Vater gewehrt.
Stefan W. wurde nun zu einer Busse von 1000 Franken und allen Verfahrenskosten verknurrt.
«Es gibt einen eisernen Grundsatz. Ein Kind gehört immer angeschnallt in einen Kindersitz», gab der Richter dem einsichtigen Verkehrssünder mit auf den Weg.
Falls die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert, könnte für den Vater auch ein Ausweisentzug vom Tisch sein.