Vandalismus in Urdorf ZH
Tierschützer zerkratzen Autos von Zirkus-Besuchern

Böse Überraschung für Besucher der Circus Royal: Tierschützer haben ihrer Wut freien Lauf gelassen und Autos beschädigt.
Publiziert: 18.10.2016 um 15:18 Uhr
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Aktualisiert: 04.10.2018 um 20:47 Uhr
«TIERQUAELLER»: Das Auto eines Royal-Besuchers in Urdorf wurde zerkratzt.
Foto: zVg

Am Samstagabend gastierte der Circus Royal in Urdorf ZH. Während der Vorstellung beschädigte eine unbekannte Täterschaft die Autos zweier Besucher. Bei beiden wurden die Reifen zerschnitten, ein Fahrzeug wurde zudem zerkratzt: «Tierquäler» wurde ins Blech geritzt.

Gemäss Zirkusdirektor Oliver Skreinig ist es das erste Mal, dass Zuschauer das Ziel einer solchen Vandalen-Aktion wurden. Hinter der Aktion vermutet er militante Tierschützer. «Wahrscheinlich wollte der oder die Täter noch mehr Schaden anrichten. Offenbar wurden sie aber von Zirkusgästen überrascht und nahmen reissaus», so Skreinig zu BLICK.

Wie es aussieht hat sich ein Täter bei der Aktion verletzt. Es habe Blutspuren am Tatort gehabt – ausserdem wurde ein Messer gefunden. Die beiden betroffenen Zirkusgäste haben Anzeige erstattet. Die Kantonspolizei Zürich bestätigt Sachbeschädigungen an zwei Autos. 

Kritik an der Löwen-Nummer

Der Circus Royal ist in letzter Zeit vermehrt ins Visier von Tierschützern geraten, seit er im März eine grosse Tournee mit sieben Löwen gestartet hat. Der Kritikpunkt: Ein Zirkus könne den Grosskatzen nicht annähernd angemessene Lebensbedingungen bieten.

Seither kommt es immer wieder zu Klein-Demonstrationen bei Vorstellungen – oft mit «aggressiver Stimmung», wie Skreinig sagt. Auch vor körperlicher Gewalt bleibt der Direktor nicht verschont: Im Juni sei er in Lugano von einer Frau geschlagen worden.

Auch auf legalem weg versuchten Tierschützer, Löwen in der Manege zu verhindern. Die «Stiftung für das Tier im Recht» (TIR) hat im August bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen eine Strafanzeige gegen den Circus Royal wegen Tierquälerei eingereicht. Die Löwennummer sei gesetzeswidrig.

Die Staatsanwaltschaft eröffnet jedoch keine Strafuntersuchung. Man habe bei der Prüfung der Anzeige festgestellt, dass «keine tatbestandsmässige Erniedrigung der Löwinnen» vorliege. (rey)

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