Des Bundesstrafgericht in Bellinzona hat seinen Entscheid zu einem IS-Anhänger aus Schaffhausen bekannt gegeben. (Archivbild)
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Von den 28 Monaten hat die Strafkammer sieben Monate unbedingt ausgesprochen. Zudem hat sie eine bedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 130 Franken verhängt.
Der heute 26-Jährige hat sich laut Bundesstrafgericht der mehrfachen Widerhandlung gegen das IS-Gesetz und des mehrfachen Besitzes und der mehrfachen Herstellung von Gewaltdarstellungen schuldig gemacht. (SDA)