Eigentlich wollte das Bezirksgericht Zürich das Urteil - passend zum Thema - noch vor Weihnachten 2023 fällen. Wegen zusätzlicher Abklärungen entschied das Gericht nun aber erst jetzt, im Juni.
Die zusätzlichen Abklärungen des Bezirksgerichtes bei der Post halfen dem Päckli-Dieb jedoch nicht: Das Gericht verurteilt ihn wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses und weiterer Delikte. Damit folgte das Gericht weitgehend der Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert hatte.
Pakete so quittiert, als ob sie ausgeliefert worden wären
Weil es sich bei gewerbsmässigem Diebstahl um eine sogenannte Katalogtat handelt, wird der Bosnier zudem für fünf Jahre des Landes verwiesen. Einen Härtefall erkannte das Gericht bei ihm nicht. Auch dabei folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Der Angestellte eines Lieferdienstes, der für die Post arbeitete, hatte mit dem Scangerät der Post die Pakete so quittiert, als ob sie ausgeliefert worden wären. Allerdings warteten die Bestellerinnen und Besteller vergeblich. Der Beschuldigte verkaufte die Ware in der Schweiz oder schickte sie in seine Heimat Bosnien.
«Ein entschuldbarer Notstand»
Meist hatte er es auf Fernseher abgesehen, aber auch eine Kaffeemaschine, ein Stromgenerator und zwei Velos waren darunter. Der Gesamtwert der 43 gestohlenen Pakete betrug über 100'000 Franken. Mit dem Geld wollte der Mann gemäss eigenen Angaben seine Spielschulden begleichen. Zum Zeitpunkt des Prozesses im vergangenen Dezember betrug der Schuldenberg rund eine halbe Million Franken.
Für seine Anwältin war das Aufreissen und Stehlen der Pakete deshalb «ein entschuldbarer Notstand». Der 36-Jährige sei ein «guter und rechtschaffener Mensch», der einmal im Leben eine falsche Abzweigung genommen habe und immer tiefer im Sumpf versunken sei.
Sie forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 9 Monaten und eine Busse von 1000 Franken. Einen Landesverweis fand sie unverhältnismässig. Ihr Mandant sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der ehemalige Päckli-Bote kann es noch vor Obergericht ziehen.