Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürften dort bleiben, heisst es in der Mitteilung. Ab 2025 sollen dann auch Kapitäne, die über einen Trockenplatz verfügen, ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wie die Baudirektion in ihrer Mitteilung weiter schreibt.
Es wird dann aber für im Kanton Zürich immatrikulierte Boote eine «Heimgewässer»-Regelung eingeführt: Ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes wird verboten. Ausserkantonale Boote dürfen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Flussabschnitte einwassern.
Diese Übergangsmassnahmen gelten bis zur Einführung einer Schiffsmelde- und Schiffsreinigungspflicht für immatrikulierte Boote, die von einem Gewässer in ein anderes wechseln. Die entsprechenden rechtlichen und organisatorischen Grundlagen arbeitet der Kanton derzeit aus.
Mit diesen Massnahmen soll verhindert werden, dass sich die Quaggamuschel auch im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee ausbreitet und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet.
Ein Forscherteam des Wasserforschungsinstituts Eawag hatte Anfang September im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der Quaggamuschel gefunden, wie die Baudirektion schreibt. «Aufgrund der Grösse der Muscheln ist davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden.»
Diese Muschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum. Inzwischen ist sie aber in grossen Teilen Europas und in Nordamerika verbreitet. Sie kommt insbesondere in Seen und in langsam fliessenden Flüssen vor.
Auch in Schweizer Seen macht sie sich breit und sorgt gemäss Zürcher Baudirektion dabei für Probleme: «Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern.»
Sei die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen, sei es kaum mehr möglich, sie wieder loszuwerden. Zentral sei deshalb, jene Gewässer zu schützen, in denen sie nach aktuellem Kenntnisstand nicht vorkomme.