Hassan Kiko (27) und Gefängniswärterin Angela Magdici (32) sind seit gestern auf der Flucht. Sie befreite den Syrer aus dem Gefängnis Limmattal in Dietikon ZH frei und verschwand mit ihm.
Dabei ist Hassan Kiko ein mehrfacher Sex-Täter. Seine bisher schlimmste Tat verübte er am 23. November 2014. BLICK liegt die Anklageschrift von damals vor. Sie zeigt, wie brutal Kiko vorging.
Opfer war Ausreisserin und feierte Geburtstag
In einer Shisha-Bar in Schlieren ZH trifft er in der Nacht auf den Sonntag um 4 Uhr auf eine jugendliche Ausreisserin. Die 15-Jährige lebt im Heim und will in der Bar ihren 16. Geburtstag am kommenden Tag vorfeiern.
Hassan lässt sich von einem Kumpel den Autoschlüssel geben, lockt das Mädchen ins Freie, indem er sagt, es sei ihm schlecht. Sie folgt ihm ins Auto und auf dem Rücksitz beginnt Hassan das Heimkind zu küssen und zu bedrängen. Dass sie ihn versucht wegzustossen, ihn bittet aufzuhören und in den Club zurückwill, interessiert den Syrer überhaupt nicht.
Er zieht ihr die Hose aus, zwingt sie zu vaginalem Sex. Als sie ihn endlich wegdrücken kann, dringt er noch mit dem Finger anal ein, erst danach lässt er sie gehen.
Die Polizei findet den Syrer aus Schaffhausen erst vier Monate später. Er will gerade einen eigenen Coiffeur-Salon eröffnen. Das Bezirksgericht Dietikon verurteilt Hassan am 7. Dezember 2015 wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis, obwohl er behauptet, der Sex sei einvernehmlich gewesen.
Es ist der letzte, aber bei Weitem nicht der erste Schuldspruch gegen Hassan Kiko. 2010 kommt er als syrischer Flüchtling in die Schweiz. In einem Interview mit der «Thurgauer Zeitung» spricht er ein Jahr später über seine Flucht: «Eine harte Zeit, ich hatte grosse Angst und wusste nicht, ob ich diese Tortur überlebe.» Jetzt grinst er in die Kamera. Im Poloshirt des Schweizer Segelteams Alinghi posiert er vor der Kamera. In der Asylunterkunft in Eschlikon TG hat er ein vorläufiges Zuhause gefunden.
An dem Ort verübt er auch sein erstes Verbrechen. 2012 lädt der inzwischen 23-jährige Kiko eine 19-jährige Schweizerin zu sich in die Asylunterkunft ein. Der Coiffeur will der jungen Frau in seinem Zimmer die Haare schneiden. Dazu kommt es nicht.
Laut der «Thurgauer Zeitung» hält er ihr aus dem Coiffeur-Etui einen spitzen Gegenstand an den Hals, zwingt sie zum Oralsex und übt solchen auch an ihr aus.
Angriff während Verfahren lief
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt das Bezirksgericht Münchwilen TG den Fall im Mai 2014. Besonders dreist: nur wenige Tage bevor Kiko vor den Richter muss, verübt er in Zürich eine ähnliche Tat.
Im Juni verurteilt ihn das Gericht in Münchwilen zu 42 Monaten wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung - unbedingt. Doch der Schuldspruch beeindruckt Kiko nicht. Er zieht das Urteil weiter. Das Thurgauer Obergericht bestätigt das Urteil Mitte Januar. Kiko zieht den Fall aber ans Bundesgericht weiter.
Und solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, muss Kiko nicht ins Gefängnis. Dafür macht er sich in dieser Zeit wieder strafbar: Kein halbes Jahr nach seiner ersten Verurteilung – im November 2014 – vergewaltigt er in Schlieren ZH die 15-jährige Schülerin.
Im März 2015 erwischt ihn endlich die Polizei und steckt ihn ins Gefängnis. Im April wird dann auch das erste Urteil rechtskräftig. Das Bundesgericht weist seine Beschwerde ab – weil er den Kostenvorschuss von 2000 Franken nicht bezahlt hatte. (bih/mad)