Rapper Besko (33) hat wieder zugeschlagen. Der bereits ausgeschaffte Straftäter hat während seinen Ferien in der Schweiz letzte Woche mutmasslich eine Postfiliale in Dübendorf ZH überfallen. Wird er zu einer neuerlichen Haftstrafe verurteilt – er sass bereits wegen früheren Delikten sechs Jahre –, könnte ihn die Schweiz in einen kosovarischen Knast stecken.
Bereits seit 2014 kann die Schweiz kosovarische Straftäter für den Strafvollzug ausschaffen. Ein sogenannter Überstellungsvertrag zwischen der Schweiz und dem Kosovo machts möglich. Auch wenn ein Krimineller das nicht will.
Tiefere Kosten, bessere Resozialisierung
Der Vorteil für reiche Länder wie die Schweiz: Der Strafvollzug im Ausland ist um einiges günstiger, und die hiesigen Gefängnisse werden entlastet. Auch die Verurteilten selbst können davon profitieren, wenn sie einer Überstellung zustimmen. Für all jene, die nach dem Absitzen der Haftstrafe sowieso ins Heimatland abgeschoben werden, ist es für die Resozialisierung besser, wenn sie schon dort im Gefängnis sitzen.
So viel zur Theorie. In Tat und Wahrheit ist das Übereinkommen mit dem Kosovo toter Buchstabe. Auf BLICK-Anfrage gibt das Bundesamt für Justiz (BJ) bekannt, dass noch nie ein straffälliger Kosovare gegen seinen Willen überstellt worden ist.
Auch bei anderen Nationalitäten passiert dies höchst selten. Seit 2014 stellte die Schweiz in elf Fällen ein Überstellungsgesuch. «Etwa die Hälfte der Ersuche führte zu einer Überstellung», sagt BJ-Informationschef Folco Galli.
Verbrechen im Ausland, Haftstrafe in der Schweiz
Seit 2014 mussten also höchstens sechs in der Schweiz straffällig gewordene Ausländer gegen ihren Willen in der Heimat die Strafe absitzen.
Anders sieht es bei Kriminellen aus, die freiwillig im Ausland statt in der Schweiz hinter Gitter wollen: Seit 2008 stellte die Schweiz bereits 385 Gesuche, und in rund der Hälfte aller Falle gelang der «Export» auch.
Und umgekehrt? Also Schweizer Kriminelle, die irgendwo auf der Welt verurteilt wurden: Seit 2008 erreichten 189 Gesuche die Schweiz. «Rund drei Viertel davon führten tatsächlich zu einer Überstellung», sagt Galli.
Bundesrat will nun Dampf machen
SVP-Nationalrat Luzi Stamm (66) hatte per Motion den Bundesrat aufgefordert, dass das Abkommen mit dem Kosovo kein toter Buchstabe mehr bleiben darf – und auch mit anderen Ländern die zwangsweise Überführung besser umgesetzt wird. Die Landesregierung gibt dem Aargauer jetzt recht – und versprach in seiner Antwort vom Donnerstag Besserung.
Oft sind dem Bund aber schlicht die Hände gebunden. Denn die ausländischen Behörden lehnen trotz Abkommen Überstellungsgesuche regelmässig ab – oder verschleppen den Entscheid.
Kantone haben teils Bedenken
Aber auch die Kantone haben teils Bedenken – und legen ihr Veto ein. Konkret etwa bei einem Kosovaren, der wegen Mordes an seiner Freundin in der Schweiz zu lebenslanger Haft verurteilt worden ist. Sein Anwalt, SVP-Nationalrat Stamm, hat ein Überstellungsgesuch eingereicht. Sowohl der Bund wie auch die Republik Kosovo gaben grünes Licht. Doch der zuständige Kanton Schwyz stellte sich 2017 quer.
Ob Besko nun der erste kosovarische Strafttäter wird, der seine mutmassliche Haftstrafe im Heimatland absitzen muss, wird sich zeigen.