Im Zickzack übers Unterland
«Geister-Piper» reisst Zürcher aus dem Schlaf

Ab 23.30 Uhr darf am Flughafen Zürich nicht mehr gestartet und gelandet werden. Lärm gabs trotzdem: Eine deutsche Piper mit der Kennung D-GIFK flog Schlaufen über dem Zürcher Unterland. Nun klärt Skyguide den Fall ab.
Publiziert: 02.04.2018 um 18:45 Uhr
|
Aktualisiert: 13.09.2018 um 05:43 Uhr
1/5
Im Zickzack nachts übers Unterland: Flugroute auf Flightradar24.
Foto: Flightradar24

«He, D-GIFK du Tiefflieger, hier schlafen Leute!», twitterte BLICK-Leser F.E.* heute am frühen Morgen. Genauer um 1.55 Uhr.

Und 17 Minuten später der nächste Tweet: «Wie weit kommt so ne Piper eigentlich bis ihr endlich der Sprit ausgeht? D-GIFK fliegt immer noch Zickzack über dem Wyland.»

F.E. hat den Weg der Propellermaschine auf Flightradar24 verfolgt. Laut der Aviatiker-Seite handelt es sich beim zweimotorigen Kleinflugzeug mit der Kennung D-GIFK um eine Piper PA34.

«Wir haben unser Haus in Flaach und die Piper flog ewig lang herum», sagt. F.E. «Einmal kam sie von links, dann wieder von rechts.»

Auch bei der Schweizer Flugsicherung Skyguide war man von der Zickzack-Flugroute verwundert. Weil aber heute Ostermontag sei, könne man erst morgen Dienstag genau abklären, was Sache sei sagt Skyguide-Sprecher Vladi Barrosa zu BLICK.

«Drogenkurier? Nein! Wohl eher topografische Aufzeichnungen»

Laut Aviatik-Insidern könnte die Maschine aber den Schweizer Luftraum verletzt haben. Eine zweite Radarseite, flightware.com, zeigt, dass die Maschine auch am Tag wieder Schlaufen geflogen ist – nicht nur in Zürich, sondern auch über dem St. Galler Rheintal.

Um einen Drogenkurier, wie ein anderer Leser vermutet, würde es sich bei der Piper wohl nicht handeln. «Das Flugmuster deutet auf topologische Aufzeichnung hin», sagt der Insider.

Bleibt die Frage: Was machte eine deutsche Maschine in der Nacht in der Schweiz? (bö)

*Name der Redaktion bekannt.

Korrektur: In einer ersten Fassung des Artikels berichteten wir, dass in der Schweiz ein Nachtflugverbot ab 23.30 Uhr gilt. Richtig ist: Ab 23.30 Uhr darf am Flughafen Zürich nicht mehr gestartet und gelandet werden. Überflüge sind laut Bundesamt für Zivilluftfahrt auch in der Nacht ohne Bewilligung möglich.

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?