Im Oktober 2017 wurde Marianne V.* (†64) tot in der Wohnung ihres Freundes Thomas K.* (62) in Adliswil ZH aufgefunden. Der IT-Spezialist wird beschuldigt, seine Freundin getötet zu haben. Er sitzt seither in U-Haft. Und dort bleibt der Tatverdächtige auch weiterhin.
Das Bundesgericht hat seine Entlassung aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, soll der Mann massive Gewalt gegen Kopf und Oberkörper der Frau ausgeübt haben. Anschliessend habe er das Opfer stranguliert.
Wie bereits das Zürcher Obergericht bejaht das Bundesgericht eine hohe Wiederholungsgefahr. Weil der Beschuldigte sich nicht einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen wollte, konnte lediglich ein Aktengutachten erstellt werden, heisst es im Lausanner Entscheid.
Aggression und Alkoholmissbrauch
Der Experte habe auffällige Persönlichkeitsmerkmale festgestellt, die sich in einer erhöhten Aggressionsbereitschaft des Mannes manifestierten. Zudem gebe es Anzeichen für chronischen Alkoholmissbrauch. Am ehesten seien erneute aggressive Taten gegenüber Partnerinnen zu erwarten.
Der Schweizer hatte der Polizei am Tag nach der Tat gemeldet, dass seine bei ihm lebende Mitbewohnerin tot in der Wohnung liege. Anschliessend wurde er verhaftet. (SDA)
*Namen der Redaktion bekannt