Tötung eines Mannes geplant
Soldat (23) aus Frankreich in Zürich verurteilt

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 23-jährigen Franzosen wegen Vorbereitungshandlungen zur Tötung verurteilt. Der Mann muss sechs Monate absitzen, 30 weitere Monate sprach das Gericht für zwei Jahre zur Bewährung aus.
Publiziert: 08:31 Uhr
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Aktualisiert: 11:07 Uhr
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Ein Soldat aus Frankreich wollte in Zürich einen mutmasslichen Vergewaltiger töten. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Planungsgrad der Vorbereitungen sei eindrücklich gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Den Plan habe der Beschuldigte minutiös ausgearbeitet. Vor Ort habe er stundenlang geduldig gewartet, «bis auf die Zähne bewaffnet».

Als Soldat müsse er nicht nur das Wissen, sondern auch die Werte des Militärs aufnehmen, sagte der Richter. Dazu zählten auch Respekt und Integrität. «Selbstjustiz ist keine Lösung».

Die Richter sprachen neben der Freiheitsstrafe ein fünfjähriges Kontaktverbot zum Opfer, dem mutmasslichen Vergewaltiger der Schwester des Beschuldigten, aus. Zudem darf der Franzose die Schweiz acht Jahre lang nicht mehr betreten. Der 23-Jährige sitzt seit September 2024 im Gefängnis und hat die 6 Monate somit bereits abgesessen. Er wird deshalb auf freien Fuss gesetzt.

Soldat will Verurteilung des mutmasslichen Täters

Das Urteil entspricht dem Vorschlag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Der Beschuldigte gestand die Vorwürfe und sagte vor Gericht, er würde auch eine längere Landesverweisung akzeptieren.

Der Franzose war mit Messern und einem detaillierten Tötungsplan nach Zürich gereist, um den mutmasslichen Vergewaltiger seiner Schwester zu konfrontieren. Vor Gericht sagte der Soldat, er habe die Tötungsabsichten vor der Einreise aufgegeben.

Wegen der mutmasslichen Vergewaltigung der Schwester läuft ein separates Verfahren. Noch in diesem Jahr dürfte es laut der Verteidigerin des Franzosen einen entsprechenden Prozess geben. Der 23-Jährige wünscht sich eine Verurteilung des mutmasslichen Täters – als «Hochzeitsgeschenk» für seine Schwester.

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