Tierquälerei in Winterthur ZH
Rentnerin wegen brutaler Bestrafung von Hund verurteilt

Wegen einer «Bestrafungsaktion» für ihren Sennenhund wurde eine 68-jährige Rentnerin vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH schuldig gesprochen. Sie hatte die Leine ihrer Hündin an der Schliessöse ihres Kofferraums befestigt – und fuhr los. Der Hund wurde mitgeschleift.
Publiziert: 08.04.2024 um 04:45 Uhr
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Aktualisiert: 08.04.2024 um 11:46 Uhr
Eine Rentnerin muss sich wegen ihrer «Hundeerziehung» vor dem Bezirksgericht Winterthur verantworten. Sie hatte ihren Sennenhund mit der Leine am Kofferraum ihres Autos befestigt und das Tier hinter sich hergeschleift (Symbolbild).
Foto: KEYSTONE

Eine 68-jährige Rentnerin, die am Montag wegen Tierquälerei vor dem Winterthurer Bezirksgericht stand, hat sich reuig gezeigt. Dass sie ihre Sennenhündin im April 2023 hinten am Auto festband und losfuhr, sei «nicht Böswilligkeit gewesen, sondern Dummheit».

«Ich schäme mich enorm», sagte die Witwe unter Tränen. Sie sei damals unfähig gewesen, klar zu denken. «Ich war krank, musste dringend auf die Toilette und wollte nur nach Hause.» Die Hündin habe sich aber geweigert, ins Auto zu steigen.

Was ist passiert? Die Sennenhündin hatte sich nach einem Spaziergang im April 2023 offenbar geweigert, ins Auto zu steigen. Um ihr die Flausen auszutreiben, griff die Hundehalterin zu einer «Bestrafungsaktion». Sie befestigte die Leine ihres Hundes am Kofferraum ihres Autos und fuhr mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 20 km/h los.

Die Hündin musste auf der rauen Teerstrasse hinterherrennen. Irgendwann konnte sie mit dem Tempo des Autos aber nicht mehr mithalten, worauf es sie überschlug und sie mitgeschleift wurde, bis sie sich selber aus ihrem Brustgeschirr befreien konnte und verletzt auf der Strasse liegenblieb.

Hündin erlitt beträchtliche Verletzungen

Das Resultat dieser «Erziehungsmassnahme» waren blutige Pfoten, gesplitterte Krallen und mehrere Wunden, die genäht werden mussten. Dass ihre angebundene Hündin mitgeschleift wurde, habe sie nicht gesehen. Als sie den blutenden Hund entdeckt habe, «hatte ich den Schock fürs Leben». Sie habe keine Sekunde daran gedacht, dass sie die Hündin mit dem Anbinden und Losfahren verletzen könnte.

Sie räumte ein, dass sie mit dem 45 Kilogramm schweren Hund überfordert war. «Ich wusste, dass sie gross wird. Aber ich hatte das Gefühl, ich schaffe das.» Zuvor hatte sie noch nie einen Hund. Sie hatte sich einen Begleiter für lange Spaziergänge gewünscht. Kleinere Hunde würden sich dafür ja nicht eignen.

Rentnerin hält keine Tiere mehr

Das Gericht sprach die Rentnerin wegen Tierquälerei schuldig und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 140 Franken. Dazu kommt eine Busse von 1400 Franken. Die Staatsanwältin forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 1000 Franken.

Das Gericht kam zum Schluss, dass die Hundehalterin eventualvorsätzlich vorging. Das heisst, sie nahm also in Kauf, dass der Hund beim Hinterherschleifen verletzt wird. Eine grosse kriminelle Energie erkannte das Gericht bei der Rentnerin nicht.

«Sie wollten dem Hund nichts Böses, Sie waren überfordert», sagte die Richterin zur ehemaligen Halterin. Der Hund ist inzwischen fremdplatziert. Heute hält die Seniorin keine Tiere mehr. (SDA)

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