Busse
Bezirksgericht Uster verurteilt Bauern wegen Tierquälerei

Das Bezirksgericht Uster hat einen 48-jährigen Bauern wegen mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Es verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse über 3000 Franken.
Publiziert: 09.08.2024 um 15:41 Uhr
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Aktualisiert: 09.08.2024 um 15:50 Uhr
Das Bezirksgericht Uster hat einen Bauern wegen Tierquälerei verurteilt.
Foto: ALEXANDRA WEY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Gericht ging nicht von absichtlicher Misshandlung der Kälber und Kühe aus. «Der Beschuldigte war wohl überfordert», sagte die Richterin am Freitag. Weil er mehrfach auf die Missstände hingewiesen worden war, geht das Gericht davon aus, dass er die Schäden und Schmerzen der Tiere in Kauf genommen hatte.

Es hätte mehr Arbeitskräfte auf dem Hof im Zürcher Oberland gebraucht, Hilfsangebote nahm der Landwirt aber nicht an. Echte Reue oder Einsicht habe der Beschuldigte in der Untersuchung nicht gezeigt, sagte die Richterin. Gegen den Bauern wurde nach mehreren Kontrollen ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen.

In 14 Fällen ging das Gericht von Tierquälerei durch starke Vernachlässigung aus. Strafrechtlich relevant sei dabei die Missachtung der Würde des Tieres. Dafür sprach es die bedingte Freiheitsstrafe aus für die eine Probezeit von zwei Jahren gilt.

Dutzende weitere Fälle schätzte das Gericht als Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz ein. Dafür und für weitere Übertretungen muss er die Busse bezahlen. Einige Vorwürfe der Anklage seien nicht ausreichend belegt, teilweise wurde der Beschuldigte freigesprochen.

Dass Missstände herrschten, sei durch Fotos und Videos des Veterinäramts erwiesen, erklärte die Richterin. Die Kontrollberichte habe der Beschuldigte jeweils unterschrieben.

Genauere Gründe zu den Problemen auf dem Hof im Zürcher Oberland waren an der Verhandlung nicht zu erfahren. Der 48-Jährige blieb der Verhandlung ohne Angabe von Gründen fern – bereits zum zweiten Mal. Da er sich in der Untersuchung zu den Vorwürfen äussern konnte, beriet das Gericht seinen Fall dennoch. Die Staatsanwältin verzichtete auf eine Teilnahme. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Veterinäramt überprüfte den Hof zwischen 2020 und 2022 sechs Mal – und jedes Mal wurde die Liste mit den Verstössen gegen das Tierwohl länger. Im Stall standen lahmende Kühe mit überlangen Klauen, zitternde, verschmutzte Kälber und abgemagerte Jungtiere.

Mehr als einmal mussten Tiere gleich bei der Kontrolle eingeschläfert werden, um ihr Leiden nicht unnötig zu verlängern, heisst es in der Anklageschrift. In den Futterraufen lag nasses, verschimmeltes Futter, teilweise fehlte es auch an Wasser.

Im April 2022 liess das Amt den Hof schliesslich teilräumen. Dabei zeigte sich, dass der Schweizer auch die Administration seines Hofes vernachlässigte. Am Tag der Räumung waren eigentlich 76 Tiere auf dem Hof gemeldet. Eine ganze Reihe davon war jedoch nicht mehr auffindbar. Dafür gab es mehrere Kühe, die nicht registriert waren. Insgesamt standen auf dem Hof 89 Tiere.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten sowie eine Busse von 2000 Franken für den 48-Jährigen gefordert.

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