Die Beziehung zwischen Thomas K.* (62) und seiner Marianne V.* (†64) war geprägt von Alkohol, Gewalt, Trennungen und Versöhnungen. Am 1. November 2017 meldete der arbeitslose Betriebsökonom der Polizei den Tod seiner Partnerin. Sie lag in der gemeinsamen Wohnung in Adliswil ZH – verletzt am ganzen Körper.
«Nasenbeinbruch, Bruch des rechten Schlüsselbeins, beidseitige Rippenfraktur, Bruch mehrerer Lendenwirbel» listete Staatsanwalt Pascal Gossner einige Verletzungen, die Marianne V. in der Wohnung ihres Lebenspartners erlitten hatte, in seiner Anklage auf. Zuletzt sei das Opfer erwürgt oder mit einem weichen Gegenstand erdrosselt worden. Davon würden typische Stauungsblutungen der Augenbindehäute und Brüche des Kehlkopfhornes zeugen.
Der Angeklagte spielt den Unwissenden
«Ich habe keine Ahnung, was passiert ist», beteuert Thomas K. am Mittwochmorgen vor dem Bezirksgericht Horgen. Felsenfest behauptet er: «Ich habe damit nichts zu tun, wir hatten doch nie Streit.»
Pikant: Der arbeitslose Ökonom hatte erst anderthalb Tage nach dem mutmasslichen Tatzeitpunkt die Polizei gerufen. Mit dem Hinweis: Seine Partnerin läge tot im Bett – seitdem sitzt Thomas K. hinter Gitter.
«War denn noch eine Drittperson in der Wohnung?», hakt Gerichtspräsident Tobias Walthert nach. Nachdem der Beschuldigte, dies verneint, will der Richter wissen, wie er sich dann die ganzen Verletzungen seiner Partnerin erkläre.
Gelöst auf der Anklagebank
«Darüber will ich nicht spekulieren», meint der Angeklagte locker. Oftmals wirkt Thomas K. während seiner Befragung, als würde ihn dass alles gar nichts angehen. Er gibt sich locker, ja gelöst.
Auch den Tattag bezeichnet er als «eigentlichen Freudentag». Erstmals seit langer Zeit habe er für Marianne das Finanzielle regeln können.
Das Paar fand sich am Nachmittag des 30. Oktober 2017 in einer Adliswiler Beiz bei Kafi Lutz und anderen Getränken wieder. «Weil Marianne bleiben wollte, ging ich nach Hause», so Thomas K. Und: Er sei dann vor dem Lokal zweimal niedergeschlagen worden und habe dadurch einen Gedächtnisverlust erlitten.
Er wisse nur noch, dass er später Marianne auf dem Wohnzimmerboden liegend aufgefunden und sie in die Badewanne und später ins Bett bugsiert habe. Ob sie zu diesem Zeitpunkt noch gelebt habe, wisse er jedoch nicht.
Seltsame Ausflüchte und Erklärungsversuche
Skurril wurde es, als Thomas K. mit den Ergebnissen der Spurensicherung konfrontiert wird. «Am Hals der Frau wurde ihre DNA entdeckt», so der Gerichtspräsident. Nach kurzem Überlegen seine Erklärung: «Ich zog der Toten ein Pyjama über den Hals und nahm Abschied von ihr.»
Das Bezirksgericht Horgen glaubte den Ausführungen des Angeklagten nicht und verurteilte Thomas K. wegen eventualvorsätzlicher Tötung zu zehn Jahren Knast. «Durch die Strangulation nahm er ihren Tod zumindest in Kauf», so der Gerichtspräsident. Zudem sei seine Steuerungsfähigkeit wegen seines Alkoholkonsums herabgesetzt gewesen. Der Staatsanwalt hatte eigentlich einen Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung und 15 Jahre Freiheitsstrafe verlangt. Das Urteil kann von beiden Parteien weitergezogen werden.
* Namen der Redaktion bekannt