Taxiwesen
Winterthurer Taxistandplätze stehen allen Taxifahrern offen

Der Winterthurer Stadtrat sieht im Taxiwesen keine Beschränkung und keine unterschiedlichen Kategorien vor: Jede Person, die im Besitz einer gültigen kantonalen Taxifahrzeugbewilligung ist, kann eine Standplatzbewilligung lösen.
Publiziert: 08:37 Uhr
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Aktualisiert: 08:52 Uhr
Der Winterthurer Stadtrat hat eine Verordnung zu den öffentlichen Taxistandplätzen erlassen. (Symbolbild)
Foto: MARTIAL TREZZINI
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Stadtrat verzichtet in der neuen Verordnung für Taxistandplätze auf eine Limitierung der Bewilligungen, wie er am Freitag mitteilte. Alle Taxifahrer, die bei der Stadtpolizei eine jährliche Bewilligung für 350 Franken einholen, dürfen die Standplätze der Stadt nutzen.

Das Taxiwesen wurde kantonalisiert. Taxifahrer erhalten seit 2024 ihren Taxiausweis vom Kanton. Gemeinden steht es darüber hinaus offen, eine Bewilligungspflicht für die Benutzung der Standplätze auf öffentlichem Grund einzuführen.

Dies macht der Winterthurer Stadtrat mit der neuen Verordnung, die auf 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Diese basiert auf den Übergangsbestimmungen, die er auf 1. Januar 2024 erlassen hatte.

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