Es ist ein tragischer Fall, der am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zürich behandelt wurde: Der als «Küdeli» bekannte Wurst-Brätler Kurt M.* (79) starb im November 2017, nachdem er sich in Zürich Schwamendingen mit dem Falschparkierer Alejandro P.** (55) gestritten hatte.
Jetzt sprach das Gericht P. der fahrlässigen Tötung und der einfachen Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu 12 Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Täter muss zudem 3500 Franken Schadenersatz an «Küdelis» Sohn zahlen. Dazu kommen 10'000 Franken Genugtuung. «Küdelis» Lebesnpartnerin erhält 5000 Franken Schmerzensgeld.
Am Boden noch getreten
Laut der Anklage hat der spanisch sprechende zweifache Vater den fast 80-jährigen Rentner beim Streit zuerst feindselig angeschrien und mindestens drei Mal gegen den Kopf geschlagen. Das verursachte Quetschwunden und Hämatome. Kurt M. stürzte darauf zu Boden. Laut Anklageschrift trat in P. darauf zumindest einmal gegen den Rumpf. Durch Aufprall und Tritt erlitt er an beiden Hüften Weichteilquetschungen.
Darauf beruhigte sich die Situation und Alejandro P. liess von «Küdeli» ab. Der Falschparkierer fuhr mit seinem Auto weg. Doch dann stürzte Kurt M. erneut. Trotz sofortiger Hilfe von Passanten starb er noch auf dem Parkplatz.
Wie die Obduktion ergab, starb Küdeli entweder an einer Lungenarterienfettembolie aufgrund der Verletzungen an den Hüften oder an einem Herzversagen durch Sauerstoffunterversorgung des Herzmuskels durch die Zusatzbelastung der Aufregung. Der Staatsanwalt hatte für Alejandro P. wegen fahrlässiger Tötung und einfacher Körperverletzung eine bedingte Freiheitsstrafe von 11 Monaten gefordert.
Anwalt hatte Freispruch gefordert
Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Freispruch plädiert. Der alte Mann habe seinen Klienten mit einem Schlüsselbund angegriffen und geschlagen. P. habe nur durch Abwehrbewegungen Kurt M. mit den Armen und Fäusten getroffen. Das Opfer sei selber schuld, dass es gestürzt sei. Er habe wegen einer Lappalie einen Wutanfall gekriegt und durch seine Angriffe das Gleichgewicht verloren. Die Verletzungen kämen vom Sturz. Die Tritte in den am Boden liegenden Rentner streitet P. ab. Die zwei Augenzeuginnen, die das gesehen haben sollen, stellt der Anwalt als unglaubwürdig dar.
Vor Gericht erschien neben dem Angeklagten auch der Sohn von Kurt M. als Nebenkläger. Er schüttelte während der Ansprache des Strafverteidigers sichtlich empört immer wieder den Kopf. Er und die ehemalige Lebenspartnerin des Opfers erhalten je 4000 Franken Prozessentschädigung.
*Name bekannt
**Name geändert