Geht es um Hausbesetzungen, hält sich der Zürcher SVP-Politiker Mauro Tuena gerne für Interviews bereit. So auch im Juli 2015, als er - damals noch Gemeinderat - auf dem Binz-Areal mit Journalisten reden wollte. Sein Auftritt wurde jedoch von den Hausbesetzern vorzeitig beendet.
Einer von ihnen, der 30-jährige Beschuldigte, soll aggressiv auf den heutigen Nationalrat losgegangen sein, ihn «Fascho» genannt und ihn mehrmals geschubst haben. Schliesslich musste Tuena das Areal fluchtartig verlassen. Er blieb aber unverletzt.
Der Beschuldigte selber wollte vor Gericht keine Aussagen machen. Er überliess das Reden seinem Anwalt, der argumentierte, dass eine Verwechslung vorliege. Sein Mandant sei nicht der Schubser.
Er sehe dem Täter zwar zugegeben sehr ähnlich, vor allem was die Rastalocken betreffe. Aber bei der Person, die von TeleZüri gefilmt wurde, handle es sich nicht um den Beschuldigten. Im Zweifel für den Angeklagten müsse er deshalb freigesprochen werden.
«Andersdenkende nicht respektiert»
Der Staatsanwalt hingegen forderte eine unbedingte Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Franken. Unbedingt deshalb, weil der Hausbesetzer bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist. Aktuell sind noch zwei neue Verfahren gegen ihn am Laufen, unter anderem wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte.
«Er ist nicht gewillt, Andersdenkende zu respektieren und die grundlegenden Regeln des Zusammenlebens einzuhalten», begründete der Staatsanwalt seinen Antrag.
Das Gericht folgte der Anklage inhaltlich, senkte aber die Geldstrafe. Der 30-Jährige wurde schliesslich zu 60 Tagessätzen à je 20 Franken verurteilt. Wegen der Vorstrafen war eine Probezeit nicht möglich. Zudem widerrief das Gericht zwei frühere bedingte Geldstrafen - sie werden nun also vollzogen.
Der Besetzer wurde wegen Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, mehrfacher Nichtbefolgens einer polizeilichen Anordnung sowie mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt, weil er mit seinem Velo mehrfach telefonierend bei Rot über eine Kreuzung fuhr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Unter Polizeischutz
Für diesen Prozess wurde das Gerichtsgebäude mit einem Grossaufgebot der Polizei bewacht, weil die Präsenz von zahlreichen Hausbesetzern befürchtet wurde. Die Zahl der Sympathisanten blieb aber übersichtlich, Störaktionen gab es keine.
Bei einen ähnlichen Prozess im November 2016 kamen rund 60 Leute aus der Besetzerszene. Damals stand ein junger Mann vor Gericht, der beschuldigt wurde, FDP-Stadtrat Filippo Leutenegger geschubst zu haben - ebenfalls im Juli 2015 auf dem Binz-Areal.
Im Hauptanklagepunkt musste der Staatsanwalt damals aber einen Fehler eingestehen. Der Mann auf der Anklagebank war gar nicht der Täter. Dieser konnte bis heute nicht ausfindig gemacht werden.
Der Beschuldigte hatte Leutenegger nur leicht von hinten gestossen, was ihn bei einer Amtshandlung behinderte, nämlich dem Augenschein vor Ort auf dem besetzten Areal. Der Beschuldigte wurde deshalb nur wegen Hausfriedensbruch und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. (SDA)