Sein Twitter-Kommentar sei nur Satire gewesen – doch diese Begründung zog vor Gericht nicht. In einem Tweet unterstellte der Zürcher Student T.L. (40) dem SVP-Nationalrat Andreas Glarner (55) im Juli 2016 Pädophilie. Als Anlass dafür nahm er ein Foto, das Glarner auf der BLICK-Titelseite in einem griechischen Flüchtlingslager zeigt. Zum Bild, auf dem Glarner ein Baby hält, schrieb T.L.: «Andreas Glarner zeigt in den Medien ungehemmt seine Pädophilie: Wo bleibt da die Empörung von Natalie Rickli?»
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Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, wurde T.L. nun vor dem Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe von 900 Franken und einer Busse von 300 Franken verurteilt. Glarner hatte sich den Online-Kommentar des Studenten, dem bei Twitter mehr als 2100 User folgen, nicht gefallen lassen und ihn wegen übler Nachrede verklagt.
«Es war doch nur satirisch gemeint»
T.L. liess sich von einer Verteidigerin vertreten. Diese argumentierte laut «AZ», dass ihr Mandant Glarner nicht als pädophil bezeichnet habe, sondern dass es sich bei seinem Post um eine satirische Äusserung handelte, die als solche für den Leser auch erkennbar sei.
Zudem richte sich der Tweet gegen Glarner als Politiker und nicht als Privatperson: Als Person, die in der Öffentlichkeit steht, müsse er mit «scharfen Formulierungen» rechnen.
Er wollte schreiben wie Jan Böhmermann
T.L. zeigte laut der Zeitung vor Gericht Reue und betonte mehrmals, dass ihm sein Tweet leid tue. «Es war doch nur satirisch gemeint», sagte er. Er habe in der Art des deutschen Satirikers Jan Böhmermann (36) schreiben und Glarner nicht in seiner Ehre verletzen wollen.
Gelungen ist ihm das nicht: Das Gericht befand, dass der Pädophilie-Vorwurf für den Leser nicht als Satire erkennbar war. Weil sich der Student mehrmals bei Glarner entschuldigt hatte und Reue zeigte, wurde das Strafmass für ihn leicht gemildert. (kad)