SVP-Fan bringt Tätowierer in die Bredouille
Zürcher Staatsanwalt ermittelt wegen Wahlbestechung!

SVP-Sympathisant Renato Walder behauptete auf Facebook, ein mit ihm befreundeter Tatöwierer habe SVP-Wähler mit Gutscheinen belohnt. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Publiziert: 15.10.2015 um 15:19 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 12:20 Uhr
Walder hat sich auch das Sünneli-Logo der SVP auf den Unterarm stechen lassen
Foto: Mirko Ries

Tattoos und die SVP. Das sind die zwei grössten Leidenschaften von Renato Walder. 

Der 62-Jährige hat sich die Konterfeis der Partei-Grössen Toni Brunner, Christoph Blocher, Christoph Mörgeli, Natalie Rickli und Lukas Reimann unter die Haut stechen lassen. Zahlreiche Medien berichteten über den eigenwilligen Körperschmuck, auch Blick.ch.

Und nun sorgt Walder wieder für Aufsehen. Und auch diesmal spielen Walders Leidenschaft für die SVP und Tattoos eine Rolle.

Laut dem Newsportal «Watson» hat Walder in einem Facebook-Post von einer «Aktion» eines mit ihm befreundeten Tattoo-Studio-Betreibers berichtet. Dieser, so heisst es darin, habe all jenen Personen, die in seinem Besein die SVP-Liste ins Wahlcouvert steckten und zur Post brachten, einen 20-Franken-Gutschein für sein Geschäft ausgehändigt. «Immerhin 145 Personen» hätten davon profitiert.

Mit seinem Facebook-Eintrag hat Walder den Kollegen jetzt allerdings in die Bredouille gebracht.

Laut Strafgesetzbuch macht sich nämlich strafbar, «wer einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen anderen Vorteil anbietet, gibt oder zukommen lässt, damit er in einem bestimmten Sinne wähle».

Zwar behauptete der Studio-Betreiber gegenüber «Watson», er habe alle Wähler belohnt – und nicht nur jene, welche die SVP-Liste einlegten. Dennoch hat er nun Ärger mit der Justiz.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf Wahlbestechung gegen den Tätowierer, wie es in einer Mitteilung heisst. Es sei nun ein Verfahren eingeleitet worden, um abzuklären, ob ein strafbares Verhalten vorliege.

Gemäss dem Strafgesetzbuch drohen dem Mann, für den die Unschuldsvermutung gilt, im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Gegen SVP-Fan Walder selbst wird offenbar nicht ermittelt. Er sei aber als Auskunftsperson befragt worden, heisst es. (bau)

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