Ausgeschaffter Rapper Besko überfällt Post
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Er wollte sich ändern:Ausgeschaffter Rapper Besko überfällt Post

Nach Post-Raub in Dübendorf ZH
Rapper Besko darf wohl nicht mehr in die Schweiz

Der Raubüberfall von Besko auf die Post-Filiale in Dübendorf hat bei der Zürcher SVP-Kantonsratsfraktion Fragen aufgeworfen. Jetzt erklärt der Regierungsrat, dass der ausgeschaffte Kosovare wohl nicht mehr einreisen darf.
Publiziert: 26.04.2019 um 15:43 Uhr
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Aktualisiert: 26.04.2019 um 16:28 Uhr
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Der kosovarische Rapper Besko wurde 2016 nach mehrjähriger Haft in seine Heimat ausgeschafft.
Foto: Thomas Meier

Der Zürcher Regierungsrat betont nach einer Anfrage der SVP-Kantonsratsfraktion, dass für Heimaturlaube von ausgeschafften Personen der Bund zuständig sei. Dass der ausgeschaffte kosovarische Rapper Besko erneut an einem Familientreffen in der Schweiz teilnehmen kann, sei unwahrscheinlich.

Mit einem Motorradhelm getarnt stürmte Besko am 19. Februar die Post-Filiale in Dübendorf. Der 33-Jährige war eigentlich 2016 nach mehrjähriger Haft in den Kosovo ausgeschafft worden, weilte aber für einen Familienbesuch wieder in der Schweiz.

Polizei fand Tatwaffe und ein Teil der Beute

Besko wurde kurz nach dem Überfall verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Die Polizei fand am Aufenthaltsort des serbischen Staatsbürgers die Tatwaffe und einen Teil des erbeuteten Geldes. Die SVP wollte daraufhin vom Regierungsrat wissen, ob solche Landesbesuche üblich seien oder nur in Ausnahmefällen bewilligt würden.

Die Antwort der Regierung zeigt, dass eine sogenannte Suspension, also ein Unterbruch des Einreiseverbotes, nur in Ausnahmefällen gewährt wird, etwa bei gerichtlichen Vorladungen, Todesfällen in der Familie oder bei bedeutenden Familienanlässen.

Bei Missbrauch gibts keine Ausnahmen mehr

Dafür zuständig ist das Staatssekretariat für Migration (SEM), also der Bund. Dass Besko wieder einmal an einem Familienfest in Zürich teilnehmen darf, ist allerdings unwahrscheinlich. Werde die Suspension missbraucht, gewähre der Bund keine weiteren Heimaturlaube mehr, schreibt der Regierungsrat. Ausnahme seien zwingende Gründe wie eine Gerichtsvorladung.

In den Jahren 2016 bis 2019 gewährte der Bund 171 Heimat-Reisen für ausgeschaffte Ausländer, die zuletzt im Kanton Zürich gemeldet waren. Überwacht werden diese Personen während ihres Aufenthaltes in der Schweiz in der Regel nicht. (SDA/noo)

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