Nachdem sich Natalie K. im Untersuchungsgefängnis das Leben genommen hat, nehmen die Zürcher Behörden jetzt zum zweiten Mal Stellung. In Untersuchungshaft hatte sich die Frau am vergangenen Freitag stranguliert. In der Folge waren von K.s Eltern und ihrem Ehemann Vorwürfe laut geworden.
Die Frau, die am 1. Januar in Flaach ihre beiden Kinder erstickte, damit sie nicht zurück ins Heim mussten, hat laut den Zürcher Behörden schon ganz am Anfang ihrer Zeit in U-Haft zwei «Vorbereitungshandlungen für einen Suizidversuch» vorgenommen.
Die Gefängnisleitung habe daraufhin ein «Setting» eingerichtet, um die Suizidgefahr zu mindern. So sei die Frau in eine Sicherheitszelle verlegt worden. Diese Massnahmen wurden kurz darauf aber wieder gelockert, weil gemäss der Einschätzung der Behörden «keine akute Suizidgefährung» mehr vorgelegen habe.
In Briefen an ihre Eltern erwähnte Natalie K., dass sie in die psychiatrische Klinik Rheinau verlegt werden möchte. Die Behörden schreiben nun: «Nur bei einer akuten Krise erfolgt eine Verlegung in eine Klinik für den Zeitraum der akuten Gefährdung.»
Auch zu den Vorwurf von Natalie K.s Eltern, dass ihre Tochter nicht im Gefängnis-Kiosk habe arbeiten dürfen, nimmt das Amt für Justizvollzug Stellung: Es habe eben eine lange Warteliste gegeben für diesen Job, der unter den Inhaftierten sehr beliebt sei. Zuvor habe Natalie K. verschiedene Arbeitsversuche abgebrochen.
Eigentlich hätten die behandelnden Psychiater für Natalie K. eine Unterbringung in einer Mehrpersonenzelle empfohlen, die Inhaftierte selbst habe dies aber abgelehnt. Nach einer zweimonatigen Beobachtungszeit sei die Frau ihrem Wunsch entsprechend in eine Einzelzelle verlegt worden.
Die Briefe von Natalie K. lese die Gefängnisleitung nicht, sondern leite sie an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese würde bei Verdacht auf eine akute Suizidgefährdung allerdings die Gefängnisleitung alarmieren.
Der Witwer der Verstorbenen und Vater der getöteten Kinder hat nach der Selbsttötung seiner Frau eine Anzeige eingereicht (Blick.ch berichtete). Sie richtet sich gegen die gesamte Justizdirektion, die zuständige Staatsanwältin, die Pflichtverteidigerin, den Psychiater und weitere in den Fall involvierte Personen. Sie alle werden der «Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord» bezichtigt.
(bih)