Die Strassenblockaden, die in den vergangenen Wochen unter anderem in Zürich durchgeführt wurden, können die Klimaaktivisten teuer zu stehen kommen. Die Kantonspolizei Zürich will ihnen gemäss Angaben des Regierungsrats die Einsatzkosten verrechnen. Die Kantonspolizei wird von den Verursachern der Strassenblockaden Kostenersatz einfordern, wie der Regierungsrat in seiner kürzlich veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage im Kantonsrat schreibt. Kantonsrätinnen und Kantonsräte von EVP, SVP und Mitte erkundigten sich in der Anfrage nach dem Umgang mit den Klimaaktivisten.
Von dieser Ankündigung lassen sich die Aktivsten aber nicht einschüchtern. «Wenn damit erreicht werden soll, dass wir aufhören, muss ich die Regierung enttäuschen. Wir machen weiter!», sagt Renovate-Sprecherin Cécile Bessire zu Blick. Das Leben aller stehe angesichts des Klimawandels auf dem Spiel. «Und das ist kein Geld der Welt wert.» Bislang habe die Gruppe noch keine Rechnung von der Polizei erhalten.
Gleich drei Mal haben Klimaaktivisten von Renovate Switzerland in den vergangenen Wochen im Kanton Zürich Strassen blockiert, indem sie sich mit den Händen am Boden festklebten. Die Aktionen fanden auf der Hardbrücke, der Bellerivestrasse und der Autobahn A3 bei der Ausfahrt Sihlhölzli statt. Auch in verschiedenen anderen Schweizer Städten gab es ähnliche Aktionen. Wie hoch die Einsatzkosten sind und wie genau das Konzept umgesetzt werden soll, bleibt auf Blick-Anfrage noch unklar.
Schutz von konkret gefährdeten Leben hat Vorrang
Der Regierungsrat äussert sich abgesehen von den Einsatzkosten, die verrechnet werden sollen, wenig begeistert über die Aktionen. «Die Teilnahme an unbewilligten Kundgebungen, die bewusst Verkehrsblockaden bewirken, ist strafbar», heisst es in der Antwort.
Die Blockaden bergen laut dem Regierungsrat auch das Risiko, dass Einsatzkräfte, beispielsweise in medizinischen Notfällen, nicht rechtzeitig an den Einsatzort gelangen. Welche Folgen das genau haben kann, etwa ob die Aktivistinnen und Aktivisten auch mal unsanft vom Asphalt gelöst werden könnten, lässt der Regierungsrat offen.
Das Vorgehen sei «im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände und entsprechender Lagebeurteilung» festzulegen. Der Schutz von konkret gefährdeten Leben habe dabei aber stets Vorrang. (zis/SDA/jmh)