Steckte Mädchen seinen Penis in den Mund
Taekwondo-Weltmeister (48) muss in U-Haft bleiben

Taekwondo-Legende D.K.* (48) bleibt in Untersuchungshaft. Er soll sich an seinen Schülern vergriffen haben. In einem Fall ist er geständig. Wegen akuter Wiederholungsgefahr lehnt das Bundesgericht seine Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ab.
Publiziert: 22.12.2017 um 22:03 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 16:05 Uhr
Lea Gnos

Taekwondo-Champ D.K.* (48) ist tief gefallen. Im Sommer deckte BLICK auf, dass dem Kampfsport-Trainer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen wird.

Eltern, deren Kinder in seinem Studio in Thalwil ZH trainierten, bekamen einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Inhalt: Gegen D.K. sei ein Verfahren eröffnet worden – wegen möglicher sexueller Übergriffe auf seine Schützlinge. 

Der zweifache Weltmeister und ehemalige Nati-Trainer der Schweiz legte Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft ein. Das Bundesgericht lehnte dies jedoch ab, wie die «Zürichsee Zeitung» schreibt. D.K. hat zudem mehrere Übergriffe auf ein Mädchen gestanden, das zum Zeitpunkt der Taten zwischen fünf und acht Jahre alt war. Dies geht aus dem aktuellen Bundesgerichtsurteil hervor.

Übergriffe als Spiel getarnt

Mit einem perfiden Spiel habe er den sexuellen Übergriff tarnen wollen: Der Trainer soll dem Mädchen eine Augenbinde umgebunden und es aufgefordert haben den Mund zu öffnen. Er fragte es, wie viele Finger er ihm in den Mund stecke. Dabei hielt er seinem ahnungslosen Opfer seinen Penis in den Mund. Auch musste das Mädchen mit verbundenen Augen «Kicks» üben. Dabei sollte sie die Hand des Lehrers halten. Auch da hielt er ihr seinen Penis hin, schreibt die «Zürichsee Zeitung» weiter. 

Der Trainer ist bereits rechtskräftig verurteilt

D.K ist bereits wegen sexuellen Übergriffen rechtskräftig verurteilt. Vor über zehn Jahren hatte er zwei Elitesportlerinnen sexuell  bedrängt, die er damals trainierte. Dafür kassierte er eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt. 

Die Übergriffe seien nur im Rahmen eines Lehrer-Schüler-Verhältnisses geschehen, auch sei ihm klar, dass er nicht mehr als Lehrer arbeiten könne, sagte er dem Bundesrichter. Mit seinem intakten, geregelten Familienleben versuchte er ihn zu überzeugen. Doch dass er sich trotz geregelter Familienverhältnisse nach der ersten Verurteilung erneut sexuelle Übergriffe zuschulden hat kommen lassen, legen ihm die Richter negativ aus. Es sei nicht sicher, dass es nicht zu weiteren Übergriffen komme, nur weil er nicht mehr als Lehrer arbeite. Da der Mann «mutmasslich pädosexuell» sei. 

Schon das Zürcher Obergericht hatte seine Beschwerde abgelehnt. Das Zwangsmassnahmengericht verlängerte die Haft bis mindestens 20. Januar 2018. 

*Name der Redaktion geändert

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