Stationäre Massnahme
Gericht in Bülach ZH lehnt Verwahrung von junger Kosovarin ab

Das Bezirksgericht Bülach ZH hält die nachträgliche Verwahrung einer jungen Kosovarin nicht für notwendig. Sie soll weiterhin stationär behandelt werden.
Publiziert: 20.08.2024 um 11:19 Uhr
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Aktualisiert: 20.08.2024 um 14:18 Uhr
Das Bezirksgericht Bülach entschied sich für die stationäre Massnahme.
Foto: Google maps
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Bezirksgericht Bülach ZH hat die beantragte nachträgliche Verwahrung einer Kosovarin (25) abgelehnt. Stattdessen soll sie weiterhin in einer stationären Massnahme therapiert werden.

Die junge Frau, die in Handschellen und mit Fussfesseln zum Gericht gebracht wurde, erhält eine weitere Chance. Sie zeigte sich nach dem Entscheid sichtlich erleichtert. «Ich will weiter an mir arbeiten», sagte sie.

Die Frau war in verschiedenen psychiatrischen Einrichtungen und Gefängnissen untergebracht, seit sie 2017 in einer psychiatrischen Klinik in Basel versucht hatte, einen Zwölfjährigen mit einem Schal zu erwürgen. Im Jahr 2018 kam es in einer anderen Einrichtung zu einem ähnlichen Angriff auf einen Mitpatienten. Das Bezirksgericht Bülach folgte mit seinem Entscheid vom Dienstag den Anträgen der Jugendanwaltschaft und des Anwalts der Frau.

Beide machten geltend, dass die Betroffene seit ihrer Verlegung in die Klinik Königsfelden in Windisch AG Ende Oktober 2023 grosse Fortschritte gemacht habe. Der Antrag auf nachträgliche Verwahrung war einige Wochen vor der Verlegung gestellt worden. Er stützte sich auf ein früheres Gutachten, das zum Schluss kam, die Frau sei kaum therapierbar und es bestehe ein hohes Rückfallrisiko für Gewalttaten.

Urteil ist noch nicht rechtskräftig


«Das Ergänzungsgutachten von diesem Jahr dokumentiert die Veränderungen seit der Verlegung nach Windisch», begründete der Richter das Urteil. Das Gutachten warne zwar nach wie vor einer hohen Rückfallgefahr. Die Voraussetzungen für eine nachträgliche Verwahrung seien aber unter den gegebenen Umständen nicht gegeben. Gleichzeitig machte der Richter deutlich, dass eine Verwahrung erneut zur Diskussion stehe, wenn es zu neuen Vorfällen komme oder die Therapie keinen Erfolg zeige.

Der Anwalt der Frau argumentierte in der Verhandlung, man dürfe die 25-Jährige, die mehr als die Hälfte ihres Lebens in verschiedenen Einrichtungen verbracht habe, nicht im Stich lassen. «Ihr ganzes Leben ist geprägt von traumatischen Erlebnissen, Klinikaufenthalten und Medikamenten.»

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Da aber auch die Jugendanwaltschaft einen Antrag auf Ablehnung der Verwahrung gestellt hat, ist nicht davon auszugehen, dass der Fall ans Zürcher Obergericht weitergezogen wird.


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