Das Zürcher Obergericht stellt das Verfahren gegen den deutschen Anwalt Eckart Seith ein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, interne Dokumente der Bank J. Safra Sarasin an deutsche Ermittler weitergegeben zu haben. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
«Der Staatsanwalt hat nicht die nötige Unvoreingenommenheit gezeigt», sagte der Oberrichter in seiner Begründung. Seith und den beiden Mitbeschuldigten seien wichtige Teilnahmerechte verweigert worden, etwa das Akteneinsichtsrecht.
Den Cum-Ex-Prozess an die Zürcher Staatsanwaltschaft zur Überarbeitung zurückzuweisen, sei nicht angebracht. Nach so vielen Jahren könnten die Beweise ohnehin nicht mehr sauber neu erhoben werden. «Die Verfahren werden deshalb eingestellt.»
Dem deutschen Anwalt Eckart Seith wurden Wirtschaftsspionage und Verstösse gegen das Bankengesetz vorgeworfen, weil er sich interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben haben soll.