Staatsanwalt befangen
Zürcher Obergericht stellt Cum-Ex-Verfahren gegen Eckart Seith ein

Das Zürcher Obergericht hat den Prozess gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith am Donnerstag überraschend eingestellt. Es kam zum Schluss, dass ein früherer Zürcher Staatsanwalt befangen war.
Publiziert: 12.12.2024 um 09:08 Uhr
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Aktualisiert: 12.12.2024 um 10:23 Uhr
Das Zürcher Obergericht stellt das Verfahren gegen den deutschen Anwalt Eckart Seith ein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, interne Dokumente der Bank J. Safra Sarasin an deutsche Ermittler weitergegeben zu haben. (Archivbild)
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«Der Staatsanwalt hat nicht die nötige Unvoreingenommenheit gezeigt», sagte der Oberrichter in seiner Begründung. Seith und den beiden Mitbeschuldigten seien wichtige Teilnahmerechte verweigert worden, etwa das Akteneinsichtsrecht.

Den Cum-Ex-Prozess an die Zürcher Staatsanwaltschaft zur Überarbeitung zurückzuweisen, sei nicht angebracht. Nach so vielen Jahren könnten die Beweise ohnehin nicht mehr sauber neu erhoben werden. «Die Verfahren werden deshalb eingestellt.»

Dem deutschen Anwalt Eckart Seith wurden Wirtschaftsspionage und Verstösse gegen das Bankengesetz vorgeworfen, weil er sich interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben haben soll.

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