Sohn von Ueli Maurer wünschte Geheimhaltung
Gericht lässt Medien zu Maurer-Prozess zu

Der bevorstehende Gerichtsprozess gegen Bundesrat Ueli Mauers Sohn wird nun doch nicht geheim durchgeführt: Das Bezirksgericht Hinwil hat entschieden, dass die Medien zugelassen werden.
Publiziert: 12.12.2017 um 11:22 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:05 Uhr
Ueli Maurers Sohn donnerte mit seinem Auto in eine Hauswand in Wernetshausen ZH.
Foto: zVg

Unter anderem weil der Sohn von Bundesrat Ueli Maurer mit seinem Auto in eine Hausmauer in Wernetshausen ZH gekracht wird, muss er sich vor Gericht verantworten. Maurer musste nach dem Crash eine Blutprobe abgeben – ob diese positiv ausfiel, ist aber nicht bekannt.

Denn die Anklageschrift wird den Medienschaffenden erst zum Prozessbeginn verteilt. Bis dahin bleibt somit im Dunkeln, für was sich der Bundesratssohn vor der Justiz verantworten muss. 

Geht es nach dem Anwalt von Ueli Maurers Sohn, sollte die Öffentlichkeit dies auch nie erfahren. Er beantragte beim Hinwiler Gericht, den Prozess geheim durchzuführen, also Publikum und Journalisten auszuschliessen.

Maurer verlangte Schutz der Persönlichkeitsrechte

Der Beschuldigte sei keine «Person der Zeitgeschichte», sondern stehe nur im Fokus, weil sein Vater prominent sei, begründete der Anwalt seinen Antrag. Sein Mandant verlange keine Sonderbehandlung, er wolle nur, dass seine Persönlichkeitsrechte gewahrt würden.

Ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ist eigentlich nichts Ungewöhnliches. In den meisten Fällen sollen damit aber Opfer geschützt werden - nicht mutmassliche Täter. Genehmigt werden solche Anträge meist dann, wenn es sich um Opfer sexueller Gewalt handelt.

Das Bezirksgericht sah es ähnlich und beurteilte den Ausschluss der Journalisten als unverhältnismässig, wie aus dem Beschluss vom Dienstag hervorgeht, welcher der Nachrichtenagentur sda vorliegt. Die Medienschaffenden und die Leserinnen und Leser hätten ohnehin bereits Kenntnis über das Verfahren.

Fakten kommen sowieso ans Licht

Der Beschuldigte trage zudem halt doch die Hauptschuld für das Verfahren, also könnten ihm auch die Konsequenzen zugemutet werden - auch wenn er Sohn einer Magistratsperson sei, schreibt das Gericht.

Zudem könne eine seriöse Prozess-Berichterstattung vielleicht verhindern, dass anderweitige Recherchen angestellt und die Ergebnisse als Sensation verkauft würden. Kurz: Wäre der Prozess geheim, würden die Fakten einfach über Umwege ans Licht geraten.

Normales Publikum ist ausgeschlossen

In einem Punkt gibt das Gericht dem Anwalt jedoch Recht: Es schliesst das «normale» Publikum vom Prozess aus. Zuschauerinnen und Zuschauer, die nicht als Journalisten akkreditiert sind, müssen also draussen bleiben.

Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt von Maurers Sohn kann ihn noch ans Ober- und ans Bundesgericht weiterziehen. Dafür hat er nun 10 Tage Zeit. (SDA)

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