Sofija Kistler reklamierte beim Vermieter wegen Schimmel
«Aus Rache schmeisst er mich raus!»

Sofija Kistler (61) beschwert sich beim Vermieter über schlimme Mängel in der Wohnung. So hat es ihr die Schlichtungsstelle geraten. Kurz darauf wird ihr gekündigt.
Publiziert: 28.09.2015 um 00:00 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:15 Uhr
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Sofija Kistler schickte ihrem Vermieter eine Mängelliste.
Foto: Joseph Khakshouri
Von Céline Krapf

Graue Flecken an den Wänden, rostbraunes Wasser aus dem Hahn, kaputte Storen und defekte Licht- und Klingelvorrichtungen: Sofija Kistler (61) hält die Zustände in ihrer Wohnung in Neuhausen am Rheinfall SH nicht mehr aus. Viele erfolglose Gespräche und Briefe an den Vermieter hätten nichts genützt.

Kistler hinterlegt die Miete auf ein separates Konto und verfasst mit weiteren Bewohnern des Hauses einen Sammelbrief an den Vermieter Hermann G.* «Die Schlich­tungsstelle riet mir, es so zu machen.» Zehn Tage später flattert ihr die Kündigung ins Haus. Dies geschah vor einem Jahr.

«Ich nahm die Kündigung nicht an, weil sie unfair und ­unbegründet ist», sagt Kistler. «Es geht mir nicht nur um meine Wohnung, sondern um Gerechtigkeit.»

Erst nach mehrmaliger Aufforderung reicht Vermieter G. einen Kündigungsgrund nach. Kistler habe nicht rechtzeitig bezahlt. «Er lügt», sagt Kistler. «Die Schlichtungsstelle selbst hat mir ja empfohlen, die Miete zu hinterlegen, bis die Mängel behoben sind.»

Kistlers Anfechtung der Kündigung wurde vom Kantonsgericht abgewiesen. Da sie den Brief nicht eingeschrieben verschickt hat, besteht für Kistler nun keine Chance nachzuweisen, dass sie die Anfechtung fristgemäss eingereicht hat. Nachdem das Obergericht des Kantons Schaffhausen Kistlers Klage abgewiesen hat, weiss die Mieterin nicht mehr weiter. «Ich bin so enttäuscht.»

Mieterverband spricht von «Rachekündigung»

Ruedi Spöndlin, Rechtsberater beim Schweizerischen Mieterverband, sagt: «Wenn ein Mieter eine Kündigung erhält, weil er sein Recht einfordert und Ansprüche geltend macht, die durch das Mietverhältnis bestehen, ist dies eine klassische Rachekündigung und damit unrechtmässig. Der Mieter kann dagegen vorgehen, muss aber unbedingt die Fristen einhalten!»

Sofija Kistler will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen. «Ich weiss keinen anderen Ausweg. Meine Nerven sind am Ende. Dazu kommen die hohen Gerichtskosten von über 10'000 Franken. Ich kann nicht mehr schlafen vor lauter Druck.» Der Anwalt des Vermieters will sich zum laufenden Verfahren nicht äussern.

* Name der Redaktion bekannt

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