Sie wollte ihre Betreuerin im Embrach töten
18 Jahre Gefängnis für Asylsuchende

Das Bezirksgericht Bülach hat am Dienstag eine abgewiesene Asylsuchende wegen versuchten Mordes verurteilt. Die 36-Jährige, die von der Elfenbeinküste stammt, muss für 18 Jahre ins Gefängnis. Sie hatte versucht, ihre Betreuerin zu töten.
Publiziert: 12.09.2017 um 19:47 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 04:18 Uhr
Eine 36-Jährige wurde zu 18 Jahre Gefängnis verurteilt, weil sie versuchte, ihre Betreuerin zu töten. (Symbolbild)
Foto: ANTHONY ANEX

Eigentlich hätte die Frau zum Tatzeitpunkt im November 2015 gar nicht mehr in der Schweiz sein sollen: Nachdem ihr Asylgesuch selbst vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos geblieben war, hätte sie die Schweiz im Jahr 2014 verlassen müssen. Kurz vor dem Stichtag stellte sie aber ein Wiedererwägungsgesuch und konnte so ihre Ausreise verzögern.

Ihre Liebe zur Schweiz kühlte sich am Dienstagabend während der Urteilsverkündung am Bezirksgericht Bülach jedoch rasch ab. Noch während der Richter das Urteil verlas, rief sie unter anderem, sie wolle zurück nach Afrika und nicht in der Schweiz bleiben.

Denn was sie zu hören bekam, gefiel ihr gar nicht: Das Gericht verurteilte sie wegen versuchten Mordes an ihrer Betreuerin zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren und folgte damit der Staatsanwaltschaft. Die 664 Tage, die sie bereits im Gefängnis verbracht hat, werden ihr angerechnet. Ausserdem muss sie ihrem Opfer eine Genugtuung von 110'000 Franken bezahlen.

Da sie sich nicht beruhigte und die Urteilseröffnung weiter störte, wurde sie des Saales verwiesen - wie schon am Vormittag während des Plädoyers des Staatsanwaltes.

Denn schon bei ihrer Befragung zeigte sich die 36-Jährige unkooperativ. Sie beantwortete die Fragen des Gerichts teilweise nicht oder nur schnippisch, liess den Dolmetscher nicht übersetzen, stand auf, gestikulierte wild, wurde laut und liess Dampf ab. Dazu kamen Tränen. Als dann der Staatsanwalt sein Plädoyer hielt, flippte sie erneut aus.

Brutal und sinnlos


Der Richter sprach bei der Urteilseröffnung von einer «äusserst brutalen und sinnlosen Tat». Er sei überzeugt, dass die Frau den Tod ihres Opfers wollte. Es stütze sich dabei auf die Aktenlage, die Aussagen des Opfers und «das Wenige, das die Beschuldigte zugegeben hat».

Auch ging das Gericht davon aus, dass die Tat geplant war. Denn die Frau hätte das Durchgangszentrum Embrach verlassen und entgegen ihrem Willen in die Notunterkunft Adliswil umziehen sollen. Als ihr die Betreuerin beim Packen helfen wollte, wurde sie angegriffen: Die 36-Jährige schlug mit einem machetenähnlichen, 43 Zentimeter langen Gärtel gegen 20 Mal auf sie ein.

Erst als sich die Betreuerin tot stellte, hörten die Schläge auf. Danach bespritzte die 36-Jährige ihr Opfer mit Brennsprit. «Sie wollte ihr Opfer anzünden, nahm davon dann aber aus welchen Gründen auch immer Abstand», sagte der Richter. Stattdessen setzte sich eine Perücke auf, zog saubere Kleidung an und verschwand durchs Fenster.

Opfer verlor Auge


Das Opfer erlitt beim Angriff zahlreiche Verletzungen am ganzen Körper und verlor ein Auge. «Das Opfer wollte der Täterin nichts Böses und es gab auch keinen Konflikt», sagte der Richter. Vielmehr zeige sich hier ihre Geringschätzung des Lebens der Betreuerin.

Der Staatsanwalt sprach am Morgen von einer «perfiden und skrupellosen Tat». «Sie lockte ihr Opfer in einen Hinterhalt, um es zu massakrieren», sagte er. Es sei nur dem Zufall und der schnellen Reaktion der anderen Betreuer zu verdanken, dass das Opfer den Angriff überlebt habe.

Wie auch für den Richter war für ihn die Tat geplant und alle Tatbestände des Mordes seien erfüllt. «Sie metzelte ihr Opfer regelrecht nieder und richtete ein Blutbad an», sagte er und sprach von einem «bestialischen Vernichtungswillen». Die Frau habe sich stellvertretend an allen, die im Asylwesen tätig sind, rächen wollen. «Das Opfer war einfach zur falschen Zeit am falschen Ort.»

Habe Erinnerungslücken


Die Verteidigung hingegen forderte eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags oder eventuell vorsätzlicher Tötung. Dafür hätte sie eine Freiheitsstrafe von 4 respektive 6 Jahren bekommen sollen. Seine Mandantin sei während der Tat von Sinnen gewesen. «Ihr brannten die Sicherungen durch. Deshalb hat sie auch Erinnerungslücken», sagte er.

Im Gegensatz zum Staatsanwalt sah er in der Tat weder eine Skrupellosigkeit noch eine besondere Grausamkeit. Er wolle den Vorfall weder beschönigen noch verharmlosen, «aber die Tat war plan- und ziellos», sagte er. «Sie hat keine Vorbereitungen getroffen.»Entsprechend wären nicht alle Tatbestände des versuchten Mordes erfüllt gewesen. (SDA)

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