Sexualverbrechen in Zürcher Wald – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Tunesier (27) missbrauchte Frau (56) unter massiver Gewaltanwendung

Im August 2023 wurde eine Frau im Zürcher Käferberg-Wald Opfer eines Sexualdelikts. Der mutmassliche Täter konnte eine Woche später verhaftet werden. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.
Publiziert: 13.12.2024 um 11:51 Uhr
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Aktualisiert: 13.12.2024 um 13:16 Uhr
Die Tat ereignete sich am Zürcher Käferberg.
Foto: Screenshot Google Maps
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Janine EnderliRedaktorin News

Der Fall sorgte schweizweit für Schlagzeilen: Im August 2023 wurde eine Frau (56) im Zürcher Käferberg-Wald sexuell missbraucht. Der Täter, ein 27-jähriger Tunesier, war sie beim Reitweg unvermittelt angegangen. Nun hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. 

«Die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich hat Anfang Dezember beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen schwerer Körperverletzung, Sexualdelikten und weiterer Straftatbestände erhoben», heisst es in einer Mitteilung. Ihm werde unter anderem vorgeworfen, die Frau unter Gewaltanwendung sexuell missbraucht und schwer verletzt zu haben. Der zum Zeitpunkt der Tat sich illegal in der Schweiz aufhaltenden Mann wird vorgeworfen, die Frau im Käferberg-Wald, ins Unterholz gezerrt und an ihr unter massiver Gewaltanwendung sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Auch Joggerin (33) angegriffen

Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen zeigte sich, dass der Beschuldigte bereits zwei Wochen zuvor auf der Werdinsel in der Stadt Zürich eine 33-jährige Joggerin mit einem Messer bedroht hatte. Beantragt werden für den nicht geständigen Beschuldigten eine unbedingte Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer Landesverweisung, heisst es in dem Communiqué. 

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Staatsanwaltschaft gibt deshalb über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen bekannt, auch nicht zum beantragten Strafmass.

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