Sebastian F. erleichterte als Berufsbeistand Seniorin um 366'000 Franken – Experte Ignaz Heim sorgt sich um den Ruf
«Das Image von Berufsbeiständen und Kesb nimmt Schaden»

Ignaz Heim, Präsident des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandspersonen, spricht im Zusammenhang mit dem Fall von Abzocker Sebastian F.* über die schwierige Aufgabe der Finanzverwaltung von Berufsbeiständen.
Publiziert: 23.02.2022 um 08:07 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2022 um 10:14 Uhr
Sebastian F. am Mittwochmorgen auf dem Weg zum Bezirksgericht Bülach ZH.
Foto: Rossier Philippe
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Ignaz Heim (58) ist Präsident des Schweizerischen Verbandes der Berufsbeistandspersonen. Er sagt: «Die allermeisten Beistandspersonen setzen sich fürsorgend für ihre Klientinnen und Klienten ein!»
Foto: zVg
Michael Sahli und Tobias Ochsenbein

Er hätte das Geld der zunehmend verwirrten Seniorin Muriel S.* (86) aus der Region Bülach ZH verwalten sollen. Stattdessen soll sich Berufsbeistand Sebastian F.* (49) selber die Taschen gefüllt haben! Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wiegen schwer: F. soll seine Vollmachten über Muriel S.s Konten für eigene Zwecke ausgenutzt und so 366'000 Franken ausgegeben haben! Am Mittwoch steht F. deswegen vor dem Richter, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Er hätte das Geld der zunehmend verwirrten Seniorin Muriel S.* (86) aus der Region Bülach ZH verwalten sollen. Stattdessen soll sich Berufsbeistand Sebastian F.* (49) selber die Taschen gefüllt haben! Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wiegen schwer: F. soll seine Vollmachten über Muriel S.s Konten für eigene Zwecke ausgenutzt und so 366'000 Franken ausgegeben haben! Am Mittwoch steht F. deswegen vor dem Richter, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Fall sorgt bei Berufsbeiständen für Kopfschütteln. Insbesondere, weil die Gemeinde Embrach ZH mit Sebastian F. einen Berufsbeistand angestellt hat, der bereits vorbestraft war. Ignaz Heim (58), Präsident des Schweizerischen Verbands der Berufsbeistandspersonen: «Das Image der Berufsbeistände und der Kesb nimmt hier Schaden. Dabei setzen sich die allermeisten Beistandspersonen enorm und fürsorgend für ihre Klientinnen und Klienten ein!», so Heim zu Blick.

«Solche Fälle sind äusserst selten»

Zum Fall von Sebastian F. will sich Heim wegen des laufenden Verfahrens nicht äussern. Er sagt aber: «Solche Fälle sind unter den fast 100'000 Beistandschaften äusserst selten.» Heim hat zu Anstellungen von Personen in solchen Positionen eine klare Meinung: «Für mich ist es selbstverständlich, im Rekrutierungsverfahren den Betreibungsregisterauszug der letzten beiden Wohnorte und den Strafregisterauszug zu verlangen.»

Die meisten Berufsbeistände beraten laut Heim Klienten oder treffen Entscheidungen für sie, wenn sie das nicht selber tun können. Er fügt an: «Mehrheitlich sind es ausgebildete Sozialarbeiter.»

Fachliche Aufsicht liegt bei der Kesb

Denn der Auftrag ist klar: Die Beistandsperson muss das Vermögen immer sorgfältig verwalten und darf es nicht einfach auf dem Konto liegen lassen. «Dabei geht es manchmal um grosse Summen. Da bekommt man schon mal weiche Knie, wenn man keine Erfahrung hat», sagt Heim. Der Berufsbeistand mache dann einen Vorschlag, wie das Geld angelegt werden soll – manchmal zusammen mit einer Bank. Die Kesb müsse diesen dann genehmigen.

Sowieso liegt die fachliche Aufsicht bei der Kesb. Heim sagt: «Standard ist, dass ihr die Berufsbeistände alle zwei Jahre Rechenschaft ablegen, es sind also relativ detaillierte Kontrollen. So wird das Risiko für allfällige finanzielle Schäden für die Klienten verringert.»


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