Die Zürcher Staatsanwaltschaft muss eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Tötung gegen fünf Polizisten einleiten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit erhält die Mutter eines Mannes Recht, der in einer Zelle des Verkehrsstützpunktes Urdorf ZH im September 2014 Suizid beging.
In einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid hat das Bundesgericht ein eigenes Urteil vom 14. Oktober 2015 revidiert. Dies erfolgte auf Ersuchen der Mutter des Verstorbenen hin, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ihre Beschwerde vergangenen Sommer guthiess.
Nicht ihrer Sorgfaltspflichten nachgekommen
Der EGMR kam zum Schluss, dass nicht jegliche Verantwortlichkeit der fünf Polizisten am Suizid des Mannes ausgeschlossen werden könne. Es hätte deshalb eine Ermächtigung für eine Untersuchung gegen die Polizisten erteilt werden müssen, hielt der Gerichtshof fest. Das Zürcher Obergericht hatte diese verweigert und ebenso das Bundesgericht. Erst in Strassburg erhielt die Frau recht.
Sie wirft den damals diensthabenden, involvierten Polizisten vor, nicht ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen zu sein. Der Sohn hatte zuvor einen Verkehrsunfall verursacht und auf der Unfallstelle Suizidgedanken geäussert. Diese wiederholte er in der Folge.
Mann führte Selbstgespräche
Weil der Mann Widerstand leistete, wurde er nach einer Blutentnahme im Spital alleine in eine Zelle gesperrt. Der Wache habende Polizist auf dem Stützpunkt begab sich gut 20 Minuten, nachdem der Verstorbene in die Zelle gebracht wurde, nochmals dorthin. Er hörte, wie der Mann Selbstgespräche führte.
Bis der Notarzt eintraf und dieser erste Abklärungen getroffen hatte, vergingen weitere 40 Minuten, ohne dass der Verstorbene beaufsichtigt gewesen wäre. Als der Arzt in Begleitung von Polizisten schliesslich die Zelle betrat, war der Mann tot. Er hatte sich mit seiner Jeans erhängt. (SDA)
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Opferhilfe Schweiz: www.opferhilfe-schweiz.ch
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