Hirnlose Gewalt – ohne Sinn und Verstand. Wegen läppischer 20 Franken prügelte ein Callcenter-Agent (heute 19) im Mai 2018 auf einen Club-Besucher (18) ein. Selbst nach dem Diebstahl trat und schlug er sein Opfer weiter. Mit bösen Folgen: Der Teenager erlitt durch die Tritte und Schläge ins Gesicht und auf den Hinterkopf diverse Hämatome, Beulen und Schwellungen. Die Staatsanwältin dazu in der Anklage: «Weiter litt der Geschädigte beim Öffnen des Kiefers an starken Schmerzen, konnte seinen Mund nur noch zur Hälfte öffnen, drei bis vier Tage nur flüssige Nahrung zu sich nehmen.»
Die Prügelattacke ereignete sich im Club Sektor 11 in Zürich-Oerlikon. Das Opfer wusch sich in der Toilette die Hände, als es unvermittelt angegriffen wurde. Sandro L.* schlug ihm zweimal grundlos die Faust ins Gesicht. Nachdem der Attackierte zu Boden gestürzt war, deckte ihn der Angreifer weiter mit Schlägen und Fusstritten ein.
Gewaltexzess wegen 20 Franken
Laut der Staatsanwältin griffen nun auch drei minderjährige Kollegen des Schlägers in das Geschehen ein und prügelten mit. Anschliessend verlangte der Beschuldigte vom Geschädigten Geld – und bekam eine 20er-Note. Das Geld genügte dem Schläger nicht. Er prügelte erneut los und drohte mit dem Tod, falls das Opfer die Polizei einschalte.
Damit nicht genug: Als der Verletzte die Toilette verlassen wollte, drängte der Brutalo sein Opfer zurück – das ganze Prozedere begann von neuem.
Versuchte schwere Körperverletzung, Raub, versuchte Nötigung
Jetzt stand Sandro L. wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Raubes und versuchter Nötigung vor dem Zürcher Bezirksgericht. Bei der Befragung durch Gerichtspräsidentin Maya Knüsel gibt sich der Callcenter-Mitarbeiter reuig: «Es tut mir leid. Ich bin gar nicht der gewalttätige Typ!» Aber: Er habe dem Opfer «nur» zwei bis drei Faustschläge und einen Kick an den Oberkörper verabreicht. Seine Kumpel hätten rein gar nichts gemacht.
«Und was war mit den 20 Franken?», will die Richterin wissen. Sandro L. knapp: «Ich würde nie jemanden beklauen.» Warum er dann überhaupt zuschlug? «Er hat mich ein wenig gestreift und ich hatte zu viel Alkohol intus», erinnert sich der Schläger. Und: Die Todesdrohung habe er nicht ausgestossen.
Bedingte Strafe statt Knast
Das Gericht glaubte Sandro L. nicht und verurteilte ihn zu einer bedingten Strafe von 24 Monaten Gefängnis. Zudem muss er ein Lernprogramm für Gewalttäter absolvieren und dem Opfer 2000 Franken Genugtuung sowie weitere Gerichtskosten bezahlen.
Die Staatsanwältin hatte drei Jahre beantragt (davon ein Jahr unbedingt). Nur, das Gericht sah die Wegnahme der 20er-Note lediglich als Diebstahl – nicht als Raub. Der Fall kann von der Staatsanwaltschaft noch ans Obergericht weitergezogen werden.
* Name geändert