Die Freude über die neue Stelle als Sachbearbeiterin bei einem Schmuckhändler in der Region Zürich war bei Nicole G. gross. Davor hatte die alleinerziehende Mutter lange erfolglos einen Job gesucht. Doch nur wenige Monate später war alles wieder komplett anders.
Denn kurz nach Ablauf der Probezeit legte ihr Chef Nicole G. urplötzlich die Kündigung auf den Tisch, wie sie dem «Kassensturz» sagt. Er habe ihr ein Angebot gemacht: 3000 Franken auf die Hand, dafür datiere er die Kündigung einen Monat zurück, damit sie noch in der Probezeit liegt. G. wäre Knall auf Fall wieder ohne Job dagestanden.
Im fensterlosen Keller Steine abzählen
Die Sachbearbeiterin weigerte sich, auf das Angebot einzugehen. Auch weil sie damit auf zwei volle Monatslöhne verzichtet hätte. Daraufhin begann der Chef, sie laut ihren Angaben zu schikanieren. «In diesem Fall gehst du ab sofort in den Keller arbeiten», habe er ihr gesagt. Und er hielt Wort.
Danach sei sie nie mehr an ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz gesessen, sagt G. Stattdessen musste sie in einem fensterlosen Keller Steine aus Kisten auspacken und Materialien abzählen. Mit ihrem eigentlichen Job hatte das nichts mehr zu tun.
«Alle Anschuldigungen sind unwahr»
Für Arbeitsrechtsprofessor Roger Rudolf von der Universität Zürich unhaltbare Zustände. Niemand dürfe strafversetzt werden, und ganz andere Arbeiten zugewiesen bekommen, als vertraglich geregelt sei, sagt er dem «Kassensturz».
Der Chef wehrt sich gegen die Vorwürfe. «Alle Anschuldigungen sind unwahr», teilt er dem «Kassensturz» schriftlich mit. Er bestreitet zwar nicht, dass die Sachbearbeiterin im Keller arbeiten musste. Aber: «Frau G. hat nie Arbeiten ausgeführt, die nicht ihrem Arbeitsbeschrieb entsprachen.» Und die Behauptung zur Rückdatierung der Kündigung sei haltlos.
Nicole G. ist wieder auf Arbeitssuche
Für Nicole G. ist die Leidenszeit bei der Firma mittlerweile vorbei, der Chef hat sie in der Zwischenzeit freigestellt. Sie will sich jetzt einen neuen Arbeitsplatz suchen. Einen, bei dem sie auch tatsächlich die Aufgaben einer Sachbearbeiterin übernehmen kann. (krj)