Die Iraker Osama (28), Hassan (31) und Kamal (34) wurden im März 2014 in Beringen SH von Spezialeinheiten der Polizei verhaftet. Sie sollen Mitglieder einer IS-Zelle in der Schweiz sein.
Seither sitzen die drei mutmasslichen Gotteskrieger in verschiedenen Gefängnissen im Kanton Bern und versuchen immer wieder mittels rechtlichen Mitteln rauszukommen. Bislang erfolglos.
Den letzten negativen Entscheid erhielt Osama M. am 30. April vom Bundesstrafgericht. Der Entscheid, der dem «Tages-Anzeiger» vorliegt, gibt interessante Details aus den Ermittlungen preis. Fazit: Osama M., der im Rollstuhl sitzt, war viel enger mit der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) verbunden, als bisher gedacht. Darauf deuten zahlreiche seiner Äusserungen hin.
Er vermisst seine «Arbeit»
So prahlte er, ein beliebter und angesehener Kämpfer gewesen zu sein. Er habe an mehreren Militäraktionen teilgenommen. Nachdem er im Kampf verwundet wurde, hätten ihn 300 Personen besucht.
Auch nach seiner Einreise in die Schweiz hat er sich weiterhin als IS-Mitglied gesehen. Er vermisse seine «Arbeit» und habe Sehnsucht nach der IS-Gemeinschaft.
Für die Schweiz, in der er medizinische Hilfe und Sozialhilfe erhielt, hat er nur Verachtung übrig. «Ja, bei Gott. Sie (die christlichen Schweizer) sind zum Enthaupten nicht für Missionieren», lautet eine Passage, schreibt das Bundesstrafgericht.
Kontakt mit IS-Kader
Osama M. stand zudem in engem Kontakt mit einem hohen IS-Kader. Laut dem «Tages-Anzeiger» handelt es sich dabei um den Mann mit dem Decknamen Abu Akkab al-Muhajir, der von Interpol gesucht wird. Bei den Unterhaltungen auf Facebook und Skype ging es unter anderem darum, dass Osama in der Schweiz eine IS-Filiale aufbauen und «gute Arbeit» leisten wolle.
Damit ist für das Gericht klar, dass Osama eine kriminelle Organisation unterstützt und er weiter im Knast bleiben muss – mindestens bis zum 20. September 2015. (sas)