Rumäne (23) tötete in Graz Frau mit 140 Stichen
Zürcherin lag tot in Wohnung

Vor zehn Tagen hat die Stadtpolizei Zürich im Kreis 4 eine tote Frau aufgefunden. Inzwischen steht fest, dass sie Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist und bereits eine Woche tot in der Wohnung lag. Der mutmassliche Täter sitzt schon in Österreich hinter Gittern.
Publiziert: 21.02.2022 um 09:12 Uhr
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Aktualisiert: 21.02.2022 um 14:23 Uhr

Am 11. Februar wurde eine tote Frau im Zürcher Kreis 4 tot in einer Wohnung aufgefunden. Jetzt teilt die Kantonspolizei Zürich mit, dass es sich bei ihr um eine 54-jährige Schweizerin mit Wohnsitz in der Stadt Zürich handelt. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen haben ergeben, dass der Tod der Frau mehr als eine Woche vor ihrem Auffinden eingetreten sein muss und sie Opfer eines Tötungsdelikts geworden ist.

Der Tat dringend verdächtigt wird ein 23-jähriger Rumäne. Sein Aufenthaltsort in Österreich konnte vergangene Woche ermittelt werden. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt bereits seit einigen Tagen in Österreich in Haft im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Graz vom 7. Februar.

140-mal mit Schere auf Grazerin eingestochen

Der Mann hatte laut dem Portal «5min.at» über 140-mal auf eine 41-jährige Grazerin mit einer Schere eingestochen. Diese Verletzungen führten zur inneren Verblutung der Frau. Am 9. Februar hatte er die Tat gestanden. Demnach hat er von seinem Opfer auch dann nicht abgelassen, als es bereits tot war. Der Grund für diese Bluttat ist erschreckend. Das Opfer soll ihn an seine Ex erinnert haben. Diese soll den Rumänen davor betrogen haben.

Die 41-jährige Grazerin wurde am Tag nach der Tat von ihrem Nachbar gefunden. «Die Frau lag wenig bekleidet am Boden, in der Wohnung war ein grosses Durcheinander», erzählte er «ATV aktuell». Am Türgriff habe Blut geklebt, so der Nachbar.

Strafverfahren eröffnet

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich und Kantonspolizei Zürich, in Zusammenarbeit mit dem Forensischen Institut Zürich und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich, dauern an.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen den Mann eröffnet und steht in engem Kontakt mit den österreichischen Behörden. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss. (man)

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