Regierungsrat hat entschieden
Zürcher Apotheken dürfen neu gegen Gürtelrose und Tollwut impfen

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, den Apothekerinnen und Apothekern weitere Impfungen zu erlauben: Ab Januar gibt es in der Apotheke neu auch Impfungen gegen Gürtelrose, Tollwut, Pneumokokken und Meningokokken.
Publiziert: 07.11.2024 um 10:23 Uhr
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Aktualisiert: 07.11.2024 um 11:26 Uhr
Zürcher Apotheken dürfen ab Januar vier weitere Impfungen verabreichen, darunter Gürtelrose und Tollwut. Dies hat der Regierungsrat entschieden. (Symbolbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Erfahrungen mit dem bisherigen Impfangebot in Apotheken seien positiv, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Deshalb werde die Verordnung auf den 1. Januar angepasst.

Bereits heute dürfen Zürcher Apothekerinnen und Apotheker gegen Grippe, Covid, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung impfen. Dieses bisherige Angebot wird beibehalten.

Weiterhin nicht erlaubt sind in Apotheken alle Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Gelbfieber sowie Off-Label-Use-Impfungen. Dafür sind weiterhin die Ärztinnen und Ärzte zuständig.

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