Regierung teilt mit
Ab Juni müssen alle Zürcher Hundehalter in den Kurs

Das neue Zürcher Hundegesetz tritt mit einiger Verzögerung doch noch in Kraft: Wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte, gilt es ab Juni. Ab dann müssen also alle Hundehalterinnen und Hundehalter in einen Kurs – auch wenn sie nur einen Chihuahua an der Leine führen.
Publiziert: 21.03.2025 um 09:52 Uhr
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Aktualisiert: 21.03.2025 um 16:17 Uhr
Ab in den Hundekurs: Das Zürcher Hundegesetz tritt mit einigen Jahren Verzögerung per 1. Juni in Kraft. (Symbolbild)
Foto: BARBARA GINDL
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Mit der neuen Hundeverordnung wird die Hundeausbildung auf alle Rassen ausgedehnt, unabhängig von der Grösse. Bis anhin mussten nur Halterinnen und Halter von «grossen und massigen» Vierbeinern einen Kurs besuchen, nicht jedoch Halter von Chihuahuas, Dackeln und anderen Kleinhunden.

Alle Ersthundehaltende oder Wiedereinsteiger müssen künftig einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren, dazu müssen alle Hundehaltenden, sowohl beim ersten als auch bei späteren Hunden, einen sechsstündigen Praxiskurs besuchen.

Wer Hunde und ihre Halterinnen und Halter unterrichtet, wird neu zudem selbst zuerst eine Prüfung ablegen. Diese Prüfung für die Hundekursleiter war auch der Grund, weshalb das Gesetz nach wie vor nicht in Kraft treten konnte – obwohl der Regierungsrat die Verordnung bereits im Jahr 2021 geändert hatte.

14 Hundekursleitende rekurrierten bis vor Bundesgericht gegen die Prüfungspflicht. Das Bundesgericht war jedoch der Ansicht, dass es Kursleitenden zuzumuten sei, eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren - nur schon deshalb, weil es sonst keine anderen obligatorischen Ausbildungen benötige.

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