Die heutige Regelung verstosse gegen Bundesrecht, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Weitere 110 Gebiete werden zudem in «grössere aussenliegende Ortsteile» eingeteilt. Bisher waren sie mit den Weilern in Kleinsiedlungen zusammengefasst. Eine bauliche Entwicklung werde dort nicht angestrebt.
Die Teilrevision betrifft weiter unter anderem den Schutz von Pfahlbauten, die als UNESCO-Welterbe gelten, die überarbeitete Gebietsplanung «Hochschulstandort Winterthur» oder die Psychiatrische Universitätsklinik in Rheinau. Bei letzterer rechnet der Regierungsrat in den nächsten Jahren mit einem Bedarf an weiteren Nutzflächen.
Im Kapitel «Landschaft» werden die Ziele und Massnahmen für den Erhalt von Fruchtfolgeflächen nachgeführt und präzisiert. Dabei werden hauptsächlich die Verfahrensschritte festgehalten, die bei einer Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen erforderlich sind.
Die Vorlage geht nun an den Kantonsrat.