Rassismusdebatte in Zürich
Gericht erlaubt Abdeckung von Mohren-Inschriften

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich zu den geplanten Abdeckung zweier historischer Mohren-Inschriften gutgeheissen. Das Baurekursgericht wollte der Stadt die Abdeckung zuvor verbieten.
Publiziert: 05.12.2024 um 12:26 Uhr
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Aktualisiert: 05.12.2024 um 12:30 Uhr
Darf laut dem Zürcher Verwaltungsgericht abgedeckt werden: Inschrift an einem Haus in der Zürcher Altstadt. (Archivbild)
Foto: GAETAN BALLY
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die geplante Abdeckung der Inschriften die beiden betroffenen Gebäude nicht gefährdet, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Gebäude sind im kommunalen Inventar der Schutzobjekte aufgeführt.

In dem Gerichtsentscheid geht es um die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Gebäuden in der Zürcher Altstadt. Laut dem Verwaltungsgericht muss im vorliegenden Fall gar nicht beurteilt werden, ob die Inschriften als rassistisch zu werten sind oder nicht.

Entscheidend sei vielmehr, dass die geplanten Abdeckungen reversibel seien, und somit die geschützten Gebäude in ihrem Wert nicht gefährden würden.

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