Darf laut dem Zürcher Verwaltungsgericht abgedeckt werden: Inschrift an einem Haus in der Zürcher Altstadt. (Archivbild)
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SDASchweizerische Depeschenagentur
Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die geplante Abdeckung der Inschriften die beiden betroffenen Gebäude nicht gefährdet, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Gebäude sind im kommunalen Inventar der Schutzobjekte aufgeführt.
In dem Gerichtsentscheid geht es um die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Gebäuden in der Zürcher Altstadt. Laut dem Verwaltungsgericht muss im vorliegenden Fall gar nicht beurteilt werden, ob die Inschriften als rassistisch zu werten sind oder nicht.
Entscheidend sei vielmehr, dass die geplanten Abdeckungen reversibel seien, und somit die geschützten Gebäude in ihrem Wert nicht gefährden würden.