Prozess vor Zürcher Obergericht
Neonazi Kevin G. wegen Angriff auf Juden angeklagt

Der Schweizer Neonazi Kevin G. muss sich wegen einer Attacke auf einen Juden in Zürich-Wiedikon vor dem Zürcher Obergericht verantworten. In erster Instanz wurde der 31-Jährige schon zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Publiziert: 26.02.2019 um 06:22 Uhr
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Aktualisiert: 26.02.2019 um 06:23 Uhr
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Neonazi Kevin G. (30) (r.) soll für zwei Jahre ins Gefängnis.
Foto: zvg

Vor dem Zürcher Obergericht hat sich am heutigen Dienstag der Zürcher Oberländer Kevin G.* wegen Rassendiskriminierung zu verantworten. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte ihn im März 2018 zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe, weil er einen Juden bespuckt hatte. Der Schweizer will einen Freispruch.

Der heute 31-Jährige hatte im Juli 2015 in Zürich-Wiedikon, einem Quartier, in dem viele orthodoxe Juden leben, an einem Polterabend teilgenommen. Als auf der Strasse ein Mann vorbeikam, der an seiner Kleidung als Jude erkennbar war, kam es laut Anklage zur Attacke.

Der Beschuldigte soll den Mann übel beschimpft, ihn angespuckt und den Hitlergruss gezeigt haben. Als er ihn auch noch körperlich angreifen wollte, griffen gemäss Staatsanwalt Passanten ein.

Kevin G. als Rechtsextremer bekannt

Kevin G. ist kein unbeschriebenes Blatt. Er wurde als Frontsänger der Rechtsrock-Band Amok bekannt, die der rechtsextremen Szene zuzuordnen ist. Der Schweizer stand schon mehrfach vor Gericht, kam bisher aber mit bedingten und teilbedingten Strafen davon.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den gelernten Metzger jedoch zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe - offenbar sei er anders nicht zur Vernunft zu bringen, sagte der Richter damals. Zudem verhängte das Gericht eine Busse von 1000 Franken und sprach dem Opfer eine Genugtuung von 3000 Franken sowie eine Prozessentschädigung zu.

Der Beschuldigte hatte jegliche Schuld von sich gewiesen. Das Ganze müsse eine Verwechslung sein. Seit er eine teilbedingte Strafe abgesessen habe, sei er ein anderer Mensch und habe sich von Gewalt distanziert, betonte er. Das Bezirksgericht glaubte jedoch den Aussagen der Augenzeugen. (SDA/man)

*Name der Redaktion bekannt

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