Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag eine 38-jährige Frau wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Es bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil. Die Frau hatte im November 2015 in Embrach ZH eine Asylbetreuerin angegriffen und lebensgefährlich verletzt.
Anders als das Bezirksgericht im September 2017 ordneten die Oberrichter eine ambulante Psychotherapie während des Strafvollzugs an. Das Urteil entspricht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Es ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von maximal neun Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung beantragt.
«Absolut sinnlose Tat»
Der Gerichtspräsident sprach von einer «absolut sinnlosen und unverständlichen Tat», für die man «nicht ansatzweise Verständnis aufbringen» könne. Die Beschuldigte sei «extrem brutal und unerbittlich» vorgegangen.
Die Beteuerungen der Frau, sie habe die Betreuerin nicht töten und nicht verletzen wollen, seien «haltlose Schutzbehauptungen», sagte der Richter. Die erschreckende Gewalt, mit der sie minutenlang mit einem Gertel - einem langen, scharfen, sichelartigen Garten-Werkzeug - auf ihr Opfer eingeschlagen habe, lasse keinen anderen Schluss zu als klare Tötungsabsicht.
Die heute fast 30-jährige Geschädigte habe das Ganze sehr glaubhaft und ohne Übertreibungen dargestellt. Ihre Aussagen hätten mit dem Verletzungsbild und den weiteren Spuren übereingestimmt, sagte der Richter.
Schwerste Verletzungen
Wie brutal die Angreiferin vorging, sei an den Verletzungen erkennbar. So sei etwa der Schädelknochen durchschlagen und das Gehirn nur um Millimeter verfehlt worden, auf einer Seite drang der der Gertel 14 Zentimeter tief in den Körper ein, die Lunge wurde verletzt, zahlreiche Knochen brachen, ein Auge wurde zerstört, das andere geschädigt.
Die junge Frau leidet seither unter Lähmungserscheinungen und Narben im Gesicht, wie der Richter sagte. Die Tat habe auch künftig «sehr einschneidende Auswirkungen auf ihr Leben».
Zum Angriff kam es am 18. November 2015 aus vergleichsweise geringfügigem Anlass. Die aus der Elfenbeinküste stammende Frau hätte an diesem Tag von der Asylunterkunft Embrach in eine Unterkunft für alleinstehende Frauen und Familien in Adliswil ZH zügeln sollen. Gegen diesen Umzug wehrte sie sich vehement, laut Gericht aus «rational nicht nachvollziehbaren Gründen».
Opfer mit Brennsprit übergossen
Als die Betreuerin ins Zimmer kam, um beim Packen zu helfen, attackierte sie sie. Die am Boden liegende Schwerverletzte übergoss sie mit Brennsprit, den sie aber nicht anzündete. Es sei anzunehmen, das sie Lärm im Gang hörte, habe die Attackierte doch laut geschrien, sagte der Richter.
Sie zog saubere Kleider an, setzte eine Perücke auf, packte auch noch einige Medikamente ein und flüchtete durchs Fenster. Damit habe sie eine grosse Gefühlskälte und Empathielosigkeit gezeigt, so der Gerichtspräsident. Ein paar Stunden später wurde sie festgenommen und sitzt seither in Haft.
Den Gertel habe sie einige Tage vor der Tat - in der Untersuchung sprach sie von einigen Monaten - im Hof der Unterkunft gefunden und für Gartenarbeiten mitgenommen, sagte sie in der Befragung. Den Brennsprit will sie zum Grillieren erworben haben.
In der Untersuchung und vor Gericht habe sie wenig Reue zu erkennen gegeben, sagte der Richter. Ihre langen Ausführungen «erschöpften sich weit gehend in Selbstmitleid». Zu den Leiden ihres Opfers habe sie sich kaum geäussert.
Schwierige Kindheit
Für das Urteil berücksichtigen die Oberrichter die problematische Situation der Frau in der Schweiz, ihre psychiatrisch festgestellte Anpassungsstörung sowie ihre schwierige Kindheit.
Sie war als eines von 14 Kindern in eine Bauernfamilie geboren worden. Nach ein paar Jahren Schule musst sie mit zehn, elf Jahren anfangen, Geld zu verdienen. Mit 15 wurde sie zwangsverheiratet, lief dem Mann aber schon nach wenigen Monaten davon. Die Eltern und elf Geschwister starben früh.
2010 kam sie für ein paar Monaten in die Schweiz, kehrte dann in die Elfenbeinküste zurück, kam 2011 wieder und stellte ein Asylgesuch. Dieses wurde von allen Instanzen abgelehnt. Aufgrund eines Wiedererwägungsgesuchs weilte die Frau aber zur Tatzeit noch in der Schweiz. (SDA)