Das Obergericht Zürich hat das Verfahren gegen eine 34-jähriger Schweizerin in einem von Brandstiftung in einer Wohnung in Wädenswil im Jahr 2020 eingestellt, wie aus einem kürzlich publizierten Urteil des Gerichts hervorgeht.
Das Bezirksgericht Horgen sprach die Beschuldigte im Dezember 2022 der Brandstiftung schuldig und verurteilte sie zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Der separat angeklagte Lebenspartner der Frau wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigte beide, das Feuer gelegt zu haben, jedoch ohne ausreichende Beweise für eine eindeutige Täterschaft. Die beiden von der Staatsanwaltschaft präsentierten Versionen schlossen sich gegenseitig aus.
Der Frau wurde vorgeworfen, den Brand in der Wohnung ihres Partners verursacht zu haben, nachdem dieser die Wohnung verlassen hatte. In der Anklage gegen den Mann wiederum hiess es, er hätte das Feuer gelegt, während seine Partnerin infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum bewusstlos auf dem Sofa lag.
Das Obergericht wertete dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft als unzulässige Alternativanklage und hat deshalb die Einstellung des Verfahrens gegen die Beschuldigte beschlossen. Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig.