Das Gericht hielt sich an den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Man könne Bäumle rechtlich nicht nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Übergabe der Betreibungsauszüge gewusst habe, dass er eine Amtsgeheimnisverletzung begehe.
Nach dem Freispruch fielen sich Bäumle und seine Frau Yuliya vor dem Gerichtssaal erleichtert in die Arme. Der Politiker erhält eine Parteientschädigung von 44’000 Franken.
Die Privatklägerschaft, die von Bäumle seinerseits rund 40'000 Franken Entschädigung gefordert hatte, will das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen.
Es geschah am Tag seiner Hochzeit
Der Fall geht auf ein umstrittenes Bauprojekt in Dübendorf zurück. Unbestritten ist dabei, dass Bäumle am 11. November 2011 einem Journalisten Kopien von Betreibungsregister-Auszügen überliess, die er in seiner Funktion als Dübendorfer Finanzvorstand erhalten hatte. Er deponierte sie am Tag seiner Hochzeit am 11.11.2011 für einen Journalisten in seinem Briefkasten.
Die Auszüge belegten, dass das Unternehmen, das den umstrittenen privaten Gestaltungsplan eingereicht hatte, Betreibungen in der Höhe von 7,8 Millionen Franken offen hatte. Die schlechte Bonität der Grundeigentümerin wurde publik - und die Dübendorfer Stimmberechtigten lehnten ein paar Tage später den Gestaltungsplan an der Urne ab.
Der Anwalt des Grundeigentümers betonte, dass mittlerweile Forderungen von gegen sieben Million gerichtlich abgewiesen worden seien.
Das Bezirksgericht Uster verurteilte den GLP-Nationalrat vor einem Jahr wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 9000 Franken (BLICK berichtete).
«War immer überzeugt, dass ich unschuldig bin»
Bäumle, der sich als unschuldig bezeichnete, überliess die Argumentation seinem Anwalt Christoph Hohler. «Die Informationen hatten für ihn keine Geheimhaltungspflicht», führte Hohler unter anderem aus.
Lediglich die Angestellten des Betreibungsamtes unterstehen dem Amtsgeheimnis. Sein Mandant habe jedoch nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt, die Stimmbürger zu informieren.
Das Zürcher Obergericht ging in seiner Kurzbegründung nicht auf diesen angeblichen Rechtfertigungsgrund ein. Für das Gericht war klar, dass Bäumle kein vorsätzliches Handeln oder eine Inkaufnahme nachzuweisen war. «Obwohl es Indizien dazu gab», räumte der Gerichtspräsident ein. Andererseits sei es relativ einfach zu einem Betreibungsauszug zu kommen. Beispielsweise als Vermieter oder bei Vertragsverhandlungen.
Martin Bäumle zeigte sich nach dem Urteilsspruch erleichtert: «Ich bin sehr glücklich. Ich war immer überzeugt, dass ich unschuldig bin. Natürlich habe ich aus dieser Angelegenheit meine Lehren gezogen. Etwas, von dem ich überzeugt war, dass es richtig ist, hat mich fünf Jahre massiv belastet», sagte er in die Mikrofone.