Robert S. (50) hat Berufung zurückgezogen
Dirnen-Würger akzeptiert 17 Jahre Gefängnis

Aus Angst, wegen Geldnot seine Prostituierte J.P. (†25) nicht mehr sehen zu können, hat Robert S. sie kurzerhand ermordet. Er wurde darum zu 17 Jahre Haft verurteilt – jetzt hat er die Strafe akzeptiert und die Berufung zurückgezogen.
Publiziert: 25.06.2018 um 14:06 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 20:55 Uhr
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Robert S. im Jahr 2001. Er brachte die Prostituierte J.P. um.

Der auf den kommenden Montag am Zürcher Obergericht angesetzte Prozess um den Mord einer Prostituierten in einem Zürcher Nobelhotel findet nicht statt. Die Verteidigung hat die Berufung im Namen von Robert S. (50) zurückgezogen. Dieser anerkennt damit das erstinstanzliche Urteil.

Das Bezirksgericht Zürich hatte den heute 50-jährigen Schweizer im Juli 2017 wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Bis dieses Urteil offiziell rechtskräftig ist, bedarf es aber noch einer so genannten Präsidialverfügung der Verfahrensleitung.

Das Bezirksgericht sah es damals als erwiesen an, dass Robert S. die 25-jährige J.P.* in einen Hinterhalt lockte, betäubte und erwürgte. Laut Anklage verübte der Mann den Mord aus Furcht davor, dass die Prostituierte ihn verlassen könnte, weil er kein Geld mehr hatte.

Genugtuung von 37'500 Franken für Angehörige

Für das Gericht war eindeutig, dass die Tötung geplant und das Vorgehen des Schweizers skrupellos war – ein klarer Fall von Mord. Es folgte weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert hatte. Den Eltern und der Schwester des Opfers sprach das Gericht eine Genugtuung von insgesamt 37'500 Franken zu.

S. hatte in der erstinstanzlichen Verhandlung hingegen beteuert, er habe J.P nicht töten wollen. Den Ermittlern hatte er immer wieder neue Versionen des Tatablaufs erzählt und sich dabei in Widersprüche verheddert. Sein Verteidiger wollte die Tat nicht als Mord, sondern als milder bestrafte vorsätzliche Tötung beurteilt haben. Er plädierte für 10,5 Jahre Freiheitsentzug.

Robert S. hatte mit seiner bevorzugten Prostituierten den Nachmittag vom 15. September 2014 in der Stadt Zürich verbracht und für die gemeinsame Nacht ein Zimmer in einem Nobelhotel gebucht. Neben seiner Reisetasche brachte er einen extra grossen Rollkoffer mit, den er vorerst im Auto liess.

Leiche in Weinklimaschrank deponiert

Im Hotelzimmer mischte er J.P. offenbar ein Betäubungsmittel in den Orangensaft – in der Leiche wurde Valium festgestellt, obwohl die 25-Jährige weder Medikamente noch Drogen zu konsumieren pflegte. Der Beschuldigte dagegen nahm das Beruhigungsmittel regelmässig ein.

Für den Abtransport der Leiche holte Robert S. den Rollkoffer aus der Tiefgarage und fuhr nach Hause an die Zürcher Goldküste. Dort deponierte er den Koffer in einem seiner Weinklimaschränke, drehte die Kühlung voll auf und verteilte zudem sicherheitshalber einige Duftstecker, damit seine Lebenspartnerin nicht durch den Geruch alarmiert würde.

Der Beschuldigte suchte immer häufiger Zuflucht bei Prostituierten, nachdem er 2011 seine Stelle als Anlageberater einer Pensionskasse aufgegeben hatte. Nach und nach gab er für die Frauen sein ganzes Vermögen aus. Laut Anklageschrift musste er 2014 beginnen, Wertgegenstände zu verkaufen. Einige Tage nach dem Mord wurde der Mann verhaftet. Seither ist er im Gefängnis. (SDA)

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